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Reisekosten bei Zivilprozess

 
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alder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:48    Titel: Reisekosten bei Zivilprozess Antworten mit Zitat

In einer Zivilklage hat der Beklagte dem schriftlichen Verfahren widersprochen und es ist eine mündliche Verhandlung angesetzt worden. Die Verhandlung findet leider in 500 km Entfernung statt. Wie sieht das ganze für den Kläger aus wenn er den Prozeß gewinnt? Kann er dann die Reisekosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses vom Beklagten einfordern?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, kann er. Entweder die tatsächlich entstandenen Kosten (Zugfahrt) oder aber 0,25 € pro gefahrenem Autokilometer.
_________________
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alder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

@Kobayashi Maru Danke für die schnelle Auskunft
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