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Verfasst am: 23.03.09, 12:43 Titel: guthaben beim anwalt
hallo,
haben da ein proble mit unserem exanwalt.
dort haben wir ein guthaben und r will das, ohne begründung, nicht auszahlen.
könnte man in diesem fall eine rechnung mit fälligkeit ausstellen?
wie verhält sich die rechtslage hier?
danke
lg
ich bin mir zwar nicht klar wie man bei einem anwalt ein guthaben haben können sollte, aber dieses ist spätestens nach der beendigung des mandats fällig - einer rechnung bedarf es dazu nicht (und auch sonst nicht). _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.03.09, 13:02 Titel:
juggernaut hat folgendes geschrieben::
ich bin mir zwar nicht klar wie man bei einem anwalt ein guthaben haben können sollte
Indem er Vorschüsse verlangt hat, die die letztlich fällige Honorarforderung überstiegen, indem er Fremdgelder vereinnahmt und diese pflichtwidrig nicht zeitnah ausgekehrt hat... Mir fallen da schon ein paar Möglichkeiten ein...
die einzige variante auf die ich kam war die, dass das gericht dem vom anwalt vorgeschlagenen gegenstandswert nicht folgt und ihn geringer festsetzt (woraus sich, je nach abrechnungsstatus, dann auch ein guthaben errechnen kann). nicht weitergeleitete fremdgelder sind da schon ein anderes kaliber ... _________________ .
juggernaut
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