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Verfasst am: 23.03.09, 13:03 Titel: Was sind steuerpflichtige Einnahmen?
Fallbeispiel:
Bei einem selbständigen Handwerker laufen die Geschäfte z.Zt. nicht besonders gut.
Er hat schon viel versucht, dem Umsatz zu steigern, kein nennenswerter Erfolg.
Nun will er seine Kosten senken:
Einen Teil seiner Werkstatt will er an einen Kollegen untervermieten.
Wie ist das nun einkommensteuermäßig zu behandeln?
a) Erstellt er wie bisher seine EÜR (gem. 4/3) und zieht die Mieteinkünfte aus der Untervermietung bei seinen Betriebskosten ab?
b) Gibt er die Mieteinnahmen in der Anlage "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" an und erstellt seine EÜR wie bisher (mit der gesamten eigenen Mietausgaben als "Betriebsausgabe")?
Gilt a) oder b) dann nur für die reine Kaltmiete oder auch für die Nebenkosten-Abschlagszahlung?
nein, die Mieteinnahmen sind Einnahmen in der EÜR! V+V liegt hier nicht vor! Alle Kosten werden wie immer erfasst, nur die Einnahmen aus der Teilvermietung erhöhen die Einnahmen des Betriebes.
noch eine Nachfrage:was ist mit USt? Sind Sie Kleinunternehmer oder berechnen Sie Ihre Einnahmen mit USt? Und wie wurde die Miete berechnet? Mit oder ohne?
Danke für die Antwort, Uli!
Der Handwerker zahlt selbst 19% USt auf Miete und Nebenkosten,
also berechnet er dem Untermieter auch 19% auf den Mietanteil und den Nebenkostenanteil.
Das ist doch richtig?
(wenn er Wohnräume untervermieten würde, dann würden keine USt berechnet, richtig?)
Danke für die Antwort, Uli!
Der Handwerker zahlt selbst 19% USt auf Miete und Nebenkosten,
also berechnet er dem Untermieter auch 19% auf den Mietanteil und den Nebenkostenanteil.
Das ist doch richtig?
(wenn er Wohnräume untervermieten würde, dann würden keine USt berechnet, richtig?)
Ja, das ist richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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