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Was sind steuerpflichtige Einnahmen?

 
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kirke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:03    Titel: Was sind steuerpflichtige Einnahmen? Antworten mit Zitat

Fallbeispiel:

Bei einem selbständigen Handwerker laufen die Geschäfte z.Zt. nicht besonders gut.
Er hat schon viel versucht, dem Umsatz zu steigern, kein nennenswerter Erfolg.

Nun will er seine Kosten senken:
Einen Teil seiner Werkstatt will er an einen Kollegen untervermieten.

Wie ist das nun einkommensteuermäßig zu behandeln?

a) Erstellt er wie bisher seine EÜR (gem. 4/3) und zieht die Mieteinkünfte aus der Untervermietung bei seinen Betriebskosten ab?

b) Gibt er die Mieteinnahmen in der Anlage "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" an und erstellt seine EÜR wie bisher (mit der gesamten eigenen Mietausgaben als "Betriebsausgabe")?

Gilt a) oder b) dann nur für die reine Kaltmiete oder auch für die Nebenkosten-Abschlagszahlung?

Danke für Tipps!
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ulli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

nein, die Mieteinnahmen sind Einnahmen in der EÜR! V+V liegt hier nicht vor! Alle Kosten werden wie immer erfasst, nur die Einnahmen aus der Teilvermietung erhöhen die Einnahmen des Betriebes.

Ulli
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

noch eine Nachfrage:was ist mit USt? Sind Sie Kleinunternehmer oder berechnen Sie Ihre Einnahmen mit USt? Und wie wurde die Miete berechnet? Mit oder ohne?

Ulli
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kirke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort, Uli!
Der Handwerker zahlt selbst 19% USt auf Miete und Nebenkosten,
also berechnet er dem Untermieter auch 19% auf den Mietanteil und den Nebenkostenanteil.
Das ist doch richtig?

(wenn er Wohnräume untervermieten würde, dann würden keine USt berechnet, richtig?)
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

kirke hat folgendes geschrieben::
Danke für die Antwort, Uli!
Der Handwerker zahlt selbst 19% USt auf Miete und Nebenkosten,
also berechnet er dem Untermieter auch 19% auf den Mietanteil und den Nebenkostenanteil.
Das ist doch richtig?

(wenn er Wohnräume untervermieten würde, dann würden keine USt berechnet, richtig?)


Ja, das ist richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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