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Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.03.09, 08:39 Titel:
Jetty hat folgendes geschrieben::
Vor allem, da sie nur an den Vermieter ran kann.
Das scheint zu stimmen.
"Die Miete muss bis zum Ablauf des Vertrages in voller Höhe, also einschließlich der Nebenkosten, weitergezahlt werden. Sobald aber der Nachmieter einzieht oder der Vermieter tief greifende Umbauarbeiten in der Wohnung durchführt, entfällt die Zahlungspflicht." --> www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk30_merkblatt-kuendigung-mieter.htm _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 24.03.09, 09:35 Titel:
maconaut hat folgendes geschrieben::
Wenn die Wohnung einfach vom VM vorab schon an M übergeben wurde und keine Vereinbarung über zusätzliche Zahlung getroffen wurde, so wird der VM keinen Anspruch haben auf eine Mietzahlung für den Zeitraum 19.3.-31.3. Sowas ist bei freien Wohnungen (also Vormieter schon raus) durchaus üblich. Bei vorzeitiger Übergabe hätte man den Vertrag ja auch auf den 19.3. schließen können.... Oder zur vorzeitigen Übergabe eine Vereinbarung (z.B. halbe Mietzahlung) treffen können.
Diese Aussage ist so nicht richtig. Gerade wenn keine weiteren Vereinbarungen getroffen werden, ist in der Regel anzunehmen, dass eine vorzeitige Übergabe der Wohnung nicht unter Verzicht auf die Miete stattfinden wird. Man wird also von einer konkludente Vertragsänderung ausgehen müssen und nicht davon, dass der Vermieter hier jemandem etwas schenken wollte. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Rein praktisch gesehen, wohnt Ihr seit 19.03 in der Wohnung.
Warum soll mann dann nicht anteilig die Miete bezahlen?
Egal was im Gesetz steht finde ich das richtig.
Wer etwas nutzt sollte es auch bezahlen.
Ob sich hierfür ein Rechtsstreit lohnt muss jeder für sich entscheiden.
Allerdings hat die Vormieterin nur Ansprüche gegen den Vermieter, nicht gegen den Nachmieter. _________________ Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.03.09, 16:52 Titel:
Hinnerk14 hat folgendes geschrieben::
Rein praktisch gesehen, wohnt Ihr seit 19.03 in der Wohnung.
Warum soll mann dann nicht anteilig die Miete bezahlen?
Z.B weil es nicht vereinbart wurde. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 24.03.09, 17:24 Titel:
Redfox hat folgendes geschrieben::
Hinnerk14 hat folgendes geschrieben::
Rein praktisch gesehen, wohnt Ihr seit 19.03 in der Wohnung.
Warum soll mann dann nicht anteilig die Miete bezahlen?
Z.B weil es nicht vereinbart wurde.
Ich denke es ging hier rein um den moralischen Ansatz. Dieser scheint aber in vielerlei Hinsicht hier immer erst sehr viel später zu greifen.
Deswegen hatte ich ja auch folgendes schonmal hier eingeworfen:
Zitat:
Für mich stellt sich die Frage, ob die Vomieterin zugestimmt hat, dass der Nachmieter für Renovierungszwecke die Wohnung schon vor dem 31.03 betritt oder ob sie auch dem vorzeitigen Wohnungszweck zugestimmt hat.
_________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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