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Verfasst am: 23.03.09, 19:15 Titel: Garantie ohne Rechnung
Hallo,
angenommen jemand ersteigert im Internet eine Uhr. In der Beschreibung steht klar drinnen, dass die Uhr neu und original verpackt wäre und es 2 Jahre Garantie gäbe.
Die Uhr wird geliefert, allerdings ohne Rechnung. Der Käufer hat sich vorsichtshalber aber einen Ausdruck von der Ersteigerung gemacht.
Wie der Zufall es will, ist die Uhr nach fast einem Jahr defekt. Der Verkäufer verweigert dem Käufer aber die Garantieansprüche, weil es keine Rechnung gibt und er der meinung ist die Uhr wäre jedenfalls nicht von ihm.
Reicht es nicht wenn der Käufer mit dem Ausdruck der Ersteigerung nachweisen kann , dass die Uhr vom Verkäufer ist?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank
Es reicht grundsätzlich aus, daß Bewiesen wird, daß die Uhr vom Verkäufer ist. Wie (ob nun per Screenshot oder sonstwie) ist egal. Im Streitfalle müssten die Beweise halt glaubwürdig genug sein.. _________________ Geist ist Geil!
Es reicht grundsätzlich aus, daß Bewiesen wird, daß die Uhr vom Verkäufer ist.
Im Fall der Gewährleistung gebe ich Ihnen Recht.
Gilt das aber auch für eine freiwillig eingeräumte Garantie? Oder kann der Garantiegeber in den Bedingungen nicht doch eine Vorlage der Rechnung festlegen? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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