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Garantie ohne Rechnung

 
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Sebastian85
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Anmeldungsdatum: 17.04.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 19:15    Titel: Garantie ohne Rechnung Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen jemand ersteigert im Internet eine Uhr. In der Beschreibung steht klar drinnen, dass die Uhr neu und original verpackt wäre und es 2 Jahre Garantie gäbe.
Die Uhr wird geliefert, allerdings ohne Rechnung. Der Käufer hat sich vorsichtshalber aber einen Ausdruck von der Ersteigerung gemacht.
Wie der Zufall es will, ist die Uhr nach fast einem Jahr defekt. Der Verkäufer verweigert dem Käufer aber die Garantieansprüche, weil es keine Rechnung gibt und er der meinung ist die Uhr wäre jedenfalls nicht von ihm.
Reicht es nicht wenn der Käufer mit dem Ausdruck der Ersteigerung nachweisen kann , dass die Uhr vom Verkäufer ist?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es reicht grundsätzlich aus, daß Bewiesen wird, daß die Uhr vom Verkäufer ist. Wie (ob nun per Screenshot oder sonstwie) ist egal. Im Streitfalle müssten die Beweise halt glaubwürdig genug sein..
_________________
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Es reicht grundsätzlich aus, daß Bewiesen wird, daß die Uhr vom Verkäufer ist.

Im Fall der Gewährleistung gebe ich Ihnen Recht.
Gilt das aber auch für eine freiwillig eingeräumte Garantie? Oder kann der Garantiegeber in den Bedingungen nicht doch eine Vorlage der Rechnung festlegen?
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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