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Verfasst am: 22.03.09, 18:37 Titel: Ärger mit der Tastatur
Hallo,
wäre über einen Tipp zu folgendem Problem dankbar:
Person A spart auf eine gute Tastatur aus gebürstetem Aluminium für 80 EUR von einem Marken-Hersteller, die er in einem Computer-Laden kauft.
Nach 10 Monaten bemerkt Person A, dass sich die Tastatur-Beschriftung von den Tasten ablöst und telefoniert mit dem Hersteller. Dem Hersteller ist das Problem bekannt und dieser tauscht diese auch problemlos, die Garantie-Abwicklung findet aber über den Computerladen statt.
Der Computerladen hat die SILBERNE Tastatur von Person A auch angenommen und sammelte dann erstmal 1 Monat Waren, bis er diese zum Garantietausch an den Hersteller schickt. Nach 2 Monaten hat Person A dann eine Tastatur abholen können, aber keine in silbern bzw. Aluminium, sondern selbige Tastatur in schwarzer Farbe.
Der Computerladen schiebt es nun auf den Hersteller, der Hersteller schiebt es auf den Computerladen. Person A hat die Annahme der getauschten Tastatur verweigert, weil Person A ja eine silberne abgegeben hat und nun eine schwarze wieder kriegen soll.
Nun sammelt der Computerladen wieder Monate lang die Ware bis er genug hat, dass sich eine Versendung an den Hersteller lohnt und wieder gehen Monate ins Land.
Frage:
- wer ist rein rechtlich gesehen nun für die falsche Tastatur verantwortlich (Computer-Laden/Hersteller - jeder schiebt es auf den anderen)
- hat Person A hier irgendwelche Rechte um die Sache zu beschleunigen? Bzw. sein ursprüngliches Eigemtum zurück zu verlangen mit den abgegriffenen Tasten?
Person A würde gerne etwas unternehmen um die Sache hier zum Abschluss zu bringen und nicht wieder Monate warten zu müssen, bis mal irgendwann wieder was passiert.
Der Händler kann nur belangt werden, wenn der Käufer beweisen kann, dass die Ursache des Mangels bereits bei Kauf bestand.
Wenn dies nicht möglich ist, muss der Händler gar nichts tun.
Wenn der Hersteller eine Garantie gegeben hat (oder aus Kulanz nachbessern will), dann kann er dies zu seinen Bedingungen tun, da eine Garantie gar nicht angeboten werden müsste.
Wenn der Händler hier die Abwicklung übernimmt, ist das zwar nett, aber er kann die Abwicklung eben auch gestalten wie er möchte, da er zu nichts verpflichtet ist.
Ansprechpartner ist der Garantiegeber, also hier der Hersteller. _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
1) Wenn der Hersteller eine Garantie gegeben hat (oder aus Kulanz nachbessern will), dann kann er dies zu seinen Bedingungen tun, da eine Garantie gar nicht angeboten werden müsste.
2) Wenn der Händler hier die Abwicklung übernimmt, ist das zwar nett, aber er kann die Abwicklung eben auch gestalten wie er möchte, da er zu nichts verpflichtet ist.
(Ziffern und Markierung durch mich)
1) Garantie und Kulanz sollte man m.E. nicht "in eine Schublade stecken". Eine Garantie ist im Gegensatz zur Kulanz eine vertragliche Vereinbarung, die auch ordnungsgemäß erfüllt bzw. eingehalten werden muss.
2) Wenn sich der Händler einverstanden erklärt hat, die Abwicklung zu übernehmen, dann ist er m.E. dazu verpflichtet und muss das auch mehr oder weniger ordentlich machen oder im Voraus mitteilen, dass die abwicklung mehrere Monate dauern kann. Der Händler kann den Ersatz der Aufwendungen vom Kunden verlangen (§ 670 BGB). Aber wenn er sich nicht "nach Treu und Glauben" verhält und z.B. eine angemessene Fristsetzung nicht beachtet, kann er sich m.E. schadenersatzpflichtig machen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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