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Wieviel Abzug bei Emailsperre

 
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Rami
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Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 65
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:50    Titel: Wieviel Abzug bei Emailsperre Antworten mit Zitat

A ist Kunde bei einem großen Provider mit einem Paket, dass Internet- und Email-Dienste enthält. Er hat sich dort 2 Emailadressen eingerichtet. Alles seit Jahren.

Plötzlich sind seine Emailfächer gesperrt sind. Er kann nicht mehr zugreifen und Email an ihn geht zurück mit "user unknown".

Es dauert mehrere Tage und unzählige Anrufe, bis der Provider den Grund entdeckt. Es handelt sich offenbar um einen tieferliegenden Fehler der Verwaltungssoftware. Die Fachabteilung verspricht, sich mit Priorität darum zu kümmern. Doch selbst nach 10 Tagen besteht das Problem. Da keine Rückmeldung kommt, weiß der Kunde nicht, ob tatsächlich "mit Priorität" daran gearbeitet wird.

Inzwischen ist der Kunde mit seiner Email auf einen anderen -reinen- Emailprovider umgezogen, ist aber weiterhin Kunde beim alten Provider (hat aber nur Internet verfügbar).

Hier die Frage:
Kann der Kunde die mtl. Rechnung um einen Betrag kürzen, solange er nicht an seine Postfächer kommt? Und wenn ja, was würde man da ansetzen?

Gruss Rami
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das käme darauf an, ob der Provider im Vertrag 100%ige Verfügbarkeit zugesichert hat.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Rami
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Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 65
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Das käme darauf an, ob der Provider im Vertrag 100%ige Verfügbarkeit zugesichert hat.


Ohne dass ich mich jetzt durch diese kleingedrucken Seiten kämpfe und es vielleicht doch nicht richtig verstehe: Ich glaube nie, dass da 100% Verfügbarkeit drin steht. Für welchen Dienst auch? Internetverbindung 100% verspricht keiner und könnte auch keiner halten.

Aber kommt es darauf an? Irgendwann muss doch gelten: Vertragszusagen nicht erfüllt.

Gruss Rami
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Rami hat folgendes geschrieben::
Irgendwann muss doch gelten: Vertragszusagen nicht erfüllt.

Genau dafür müsste man die aber kennen.

Wenn im Vertrag zum Beispiel eine Erreichbarkeit von 95% zugesichert wird(was beim Kleingedrucktes-Überfliegen viel klingt), dann sind dass immerhin mehr als 18 Tage im Jahr, die ausfallen dürfen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 23.03.09, 16:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Rami
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 65
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Wenn im Vertrag zum Beispiel eine Erreichbarkeit von 95% zugesichert wird(was beim Kleingedrucktes-Überfliege viel klingt), dann sind dass immerhin mehr als 18 Tage im Jahr, die ausfallen dürfen.


Aha. Dann schau' ich doch besser mal nach.
Aber der 2. Teil meiner Frage wäre dann noch: Wieviel (%) dürfte man anrechnen?

Nicht dass 5 Euro so wichtig wären. Es könnte aber ein Druckmittel sein, denn der Rechnungsapparat des Providers wird ja damit etwas gestört.

Gruss Rami
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Rami
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 65
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::

Wenn im Vertrag zum Beispiel eine Erreichbarkeit von 95% zugesichert wird(was beim Kleingedrucktes-Überfliegen viel klingt), dann sind dass immerhin mehr als 18 Tage im Jahr, die ausfallen dürfen.


Sorry, ich bins nochmal zu dieser Antwort.
Das Kleingedruckte bezieht sich nur auf Datenschutz.
Alle andere ist relativ wenig und "normal gedruckt".
Zum Punkt Verfügbarkeit ist nichts zu entdecken, auch nichts Sinnähnliches. Was wäre dann, wenn tatsächlich nichts zur Verfügbarkeit gesagt wird?

Gruss Rami
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