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Teppicherneuerung bei Auszug

 
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ryan.gordon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 23:02    Titel: Teppicherneuerung bei Auszug Antworten mit Zitat

Hallo,

es besteht ein seit 10 Jahren problemloses Mietverhältnis.

Die Wohnung wurde beim Einzug mit neuer Teppichbodenverlegware ausgestattet und frisch gestrichen.

Im Mietvertrag gibt es nur zum Thema Streichen eine Klausel. Ist so zu gestalten, wie beim Einzug vorgefunden.

Frage nun: Muß de Teppichboden auch erneuert werden oder ist die Abnutzung mit der Mietzahlung abgegolten.

Danke für Tipps.

Grüsse
Ryan
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

so aus der Ferne und in aller Kürze, ja, agegolten mit Miete; vgl. z.B. diese Infos.
_________________
Gruß
Peter H.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine Abnutzung , die über das normale Maß hinausgeht, kann der Vermieter eine Entschädigung verlangen. Der Mieter haftet, wenn er den Teppich übermäßig strapaziert oder aus Unachtsamkeit beschädigt hat. Dazu gehören Brandlöcher durch Zigaretten, größere nicht zu beseitigten Flecken oder erhebliche Verschmutzungen durch den Hund des Mieters sagt das LG Dortmund NJW-MietR 97, 100 . Bei der Berechnung des Schadens ist ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen so das LG Münster WM 89, 508 . Ein Teppichboden mittlerer Güte ist eine Lebenserwartung von ca. 10 Jahren zu erwarten. Wo kein Restwert mehr vorhanden ist, kann der VM auch nichts mehr fordern.
Wenn der Geschädigte als Ersatz für eine beschädigte oder zerstörte Sache eine neue Sache anschafft, dann hat sich der Geschädigte als Vorteil den höheren Wert der neuen Sache schadensmindernd entgegenhalten zu lassen.
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