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mistermint Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.02.2009 Beiträge: 14
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Verfasst am: 23.03.09, 17:12 Titel: zahlen oder nicht? |
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hallo, bin in eine abzocke gefallen!
hab mich bei einem anbieter angemeldet und wusste nicht das dies was kostet, um eine datei runterzuladen.
datei runtergeladen...prompt ne rechnung erhalten!
finde das als abzocke, und wollt den angeblichen vertrag kündigen!
jedoch ahb ich durch ein häcken auf mein widerrufsrecht verzichtet...ist das rechtens?
Ist das auch rechtens dass ein Vertrag zustande kommt, wenn nicht beide Seiten, in diesem falle ich, davon wussten?
Was meint ihr dazu?
Vielen dank für eure HIlfe!
Mfg |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 23.03.09, 17:14 Titel: |
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AGB gelsen oder einfach als gelesen markiert?
Sonst auf der Seite kein Hinweis über Kosten? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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mistermint Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.02.2009 Beiträge: 14
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Verfasst am: 23.03.09, 17:17 Titel: |
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Da war ein häckchen zum ankreuzen wie in den meisten formularen!
mit dem ankreuzen hab ich die agb´s gelesen, verzichte auf mein widerrufsrecht und bin volljährig!
Nein, es wird quasi nur geworben für super downloads, aber nirgends steht was über kosten offensichtlich!
nur beim anmelden links ganz unauffällig in normaler schrift ohne hervorhebung steht dass eine anmeldung mit einer gewissen alufzeit einen gewissen betrag kostet.... |
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Elektrikör FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 23.03.09, 18:38 Titel: |
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Hallo,
Zitat: | beim anmelden links ganz unauffällig in normaler schrift ohne hervorhebung steht dass eine anmeldung mit einer gewissen alufzeit einen gewissen betrag kostet.... |
Also doch keine Abzocke, sondern eher Schludrigkeit
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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mistermint Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.02.2009 Beiträge: 14
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Verfasst am: 23.03.09, 18:40 Titel: |
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gebe ich diesen firmennamen in google ein, kommt dass das eine abzocken firma ist, gebe ich diese besagte seite ein, zeigt es auch nur abzocke an!
aber ich will wissen, wie es um die rehctslage des widerrufsrecht steht?
ob dieses wirklich erlischt wenn ich as häckchen angekreuzt habe oder ob es wie gewöhnlich 2 wochen gilt?
mfg |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 24.03.09, 08:54 Titel: |
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Das Widerrufsrecht ist eine Bestimmung zum Verbraucherschutz.
BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
Eine Vereinbarung über den Verzicht auf das Widerrufsrecht ist unwirksam. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 24.03.09, 09:00 Titel: |
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Wenn der Verbraucher den Download startet, muss er gar nicht auf sein Widerrufsrecht verzichten, es erlischt m.E. kraft Gesetzes. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 24.03.09, 11:00 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Wenn der Verbraucher den Download startet, muss er gar nicht auf sein Widerrufsrecht verzichten, es erlischt m.E. kraft Gesetzes. |
Es ist zwischen dem Erlöschen des Widerrufsrechts und dem Verzicht auf ein Widerrufsrecht zu unterscheiden.
In beschrieben Fall geht es um den Verzicht durch AGB. Was nicht vorhanden ist, kann auch nicht erlöschen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 24.03.09, 11:09 Titel: |
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Zitat: | Es ist zwischen dem Erlöschen des Widerrufsrechts und dem Verzicht auf ein Widerrufsrecht zu unterscheiden. |
Streng genommen nicht, denn ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist nicht möglich. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 24.03.09, 11:47 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: |
denn ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist nicht möglich. |
Genau das habe ich im ersten Beitrag geschrieben.
Es macht einen Unterschied ob ich dem Verbraucher sage:
"Dir steht ein Widerrufsrecht zu; aber wenn du die Leistung jetzt schon in Anspruch nimmst, erlischt dein Widerrufsrecht."
oder
"Du hast kein Widerrufsrecht, dies ist durch unsere AGB ausgeschlossen. Es spielt also keine Rolle, wann und ob du überhaupt den Download startest." _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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mistermint Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.02.2009 Beiträge: 14
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Verfasst am: 24.03.09, 14:48 Titel: |
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eben um das gehts mir, dass will ich eben wissen ob nun dieser angebliche vertrag rechtlich gültig sei?
laut angeben des anbieters hat man durch das bestätigen durch das ankreuzen des häkchens auf sein widerrufsrecht verzichtet, und auf dies beruft er sich nun und sagt dass der vertrag deswegen gültigkeit hat!
aber wie ihr shcon so schön beschrieben hat ist es das gegenteil, obwohl ich(unwissend dass die leistung etwas kostet) etwas downgeloadet habe?
wie stehts da mit dre rechtslage?
mfg |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 24.03.09, 16:54 Titel: |
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mistermint hat folgendes geschrieben:: |
unwissend dass die leistung etwas kostet |
"Ich dachte Sie arbeiten umsonst", dies ist keine Begründung eine Zahlung zu verweigern. Wurde eine gewerbliche Leistung in Anspruch genommen, besteht grundsätzlich auch eine Zahlungsverpflichtung. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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mistermint Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.02.2009 Beiträge: 14
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Verfasst am: 24.03.09, 19:03 Titel: |
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deswegen frag ich ja!
ich hab mich angemeldet und es war mir nicht bekannt dass dies etwas kostet!
erst auf den 2ten blick sieht man, dass im "kleingedruckten" steht das es was kostet!
Deswegen will ich wissen, wie es da um die rechtslage steht, ob der anbieter da mir einfach mein widerrufsrecht wegnehmen kann??
und so wie ich die beiträge jetzt verstanden habe, kann er mir das nicht!
Was ist eigentlich wenn ich mich auf mein Widerrufsrecht berufe und der Anbieter lehnt dies ab?
mfg |
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Hafish FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 25.03.09, 09:15 Titel: |
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Dann verlangt er die Zahlung weiterhin, würde ich vermuten. |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 25.03.09, 09:26 Titel: |
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Mal angenommen ein Widerrufsrecht besteht. Dann wäre der Kunde zur Rückgewähr der Leistung verpflichtet. Ein Download kann aber nicht zurückgegeben werden, sodass der Kunde unter Umständen zum Wertersatz verpflichtet wäre.
Selbst wenn ein Widerrufsrecht besteht, könnte für den Kunden eine Zahlungsverpflichtung herauskommen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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