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Lohnfortzahlung nach Überfall?

 
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Donny
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Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 128
Wohnort: Reg.Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 17:26    Titel: Lohnfortzahlung nach Überfall? Antworten mit Zitat

Ein Arbeitnehmer mit Zeitvertrag wurde am Karnelvallssontag (Freizeit) auf offener Strasse derart verprügelt, dass ein mehrwöchiger Arbeitsausfall entstand.

Der Arbeitgeber verweigert mit dem Hinweis, "man hätte an solchen Tagen mit derartigem rechnen müssen", die Lohnfortzahlung.

Ist diese Begründung richtig?

Beste Grüsse
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne jetzt eine Rechtsgrundlage zu nennen: m. E. nein.
Dann bräuchte auch kein AG bei Erkältungen im Winter eine Lohnfortzahlung leisten - mit Erkältungen im Winter muss man auch rechnen Christmassmilie
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 17:43    Titel: Re: Lohnfortzahlung nach Überfall? Antworten mit Zitat

Donny hat folgendes geschrieben::
Ein Arbeitnehmer mit Zeitvertrag wurde am Karnelvallssontag (Freizeit) auf offener Strasse derart verprügelt, dass ein mehrwöchiger Arbeitsausfall entstand.

Der Arbeitgeber verweigert mit dem Hinweis, "man hätte an solchen Tagen mit derartigem rechnen müssen", die Lohnfortzahlung.

Ist diese Begründung richtig?

Beste Grüsse

Nein
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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kleineroteHexe
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gab es doch schon mal ein Urteil mit einer Schlägerei:

"Es kommt vielmehr darauf an, ob der Arbeitnehmer die Schlägerei selbst begonnen oder aber provoziert hat (LAG Köln vom 14.02.2006, 9 Sa 1303/05)"

Das ist hier die Frage......
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

kleineroteHexe hat folgendes geschrieben::
....
Das ist hier die Frage......

Nein
Zitat:
Der Arbeitgeber verweigert mit dem Hinweis, "man hätte an solchen Tagen mit derartigem rechnen müssen", die Lohnfortzahlung.

Das war die Frage:
Zitat:
Ist diese Begründung richtig?


Wenn der AG wegen aktiven Selbstverschulden nicht zahlen will, muss er das beweisen ansonsten gilt wohl
2
Zitat:
. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die Teilnahme an einer Schlägerei in der Regel selbstverschuldet ist.

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