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Abgeschleppt vor ablaufen der Frist, was sagt das Recht?

 
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Spike_78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 17:36    Titel: Abgeschleppt vor ablaufen der Frist, was sagt das Recht? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hoffe mich an alle Regeln und Richtlinien gehalten zu haben, sollte mir doch der eine oder andere Ausrutscher passiert sein, würde ich mich freuen, wenn es mir nicht all zu sehr nach gesehen wird.

Also, folgender Situation:

Ein abgemeldetes Auto steht auf einer öffentlichen Straße. Das Ordnungsamt hängt einen gelben Zettel dran, das es binnen einer Frist von 10 Tagen (es stehen Daten drauf, aber es sind 10 Tage bis zum ablaufen der Frist) beseitigt werden muss. Das Auto wird am Tag 3 der Frist verkauft, der Käufe möchte am Tag 7 sein altes Auto abmelden und das neue (mit dem gelben Zettel) anmelden. Morgens bekommt er einen Anruf, das Auto sei weg. An Tag 10/11 findet sich das Auto beim Ortsansässigen Abschleppdienst. Der gibt es aber nicht heraus, weil erst die Rechnung bezahlt werden muss, die das Ordnungsamt aber noch nicht zugestellt hat. Bis die Rechung angekommen ist und das Geld aufgetrieben vergingen gut 2 Wochen, die Rechung wurde jetzt unter Vorbehalt bezahlt (damit das Auto dort weggeholt werden konnte, das es nicht noch teurer wird wegen der Standgebühren) Ich möchte aber, wenn die Rechtslage so aussieht, das die ganze Sache eine abzocke ist, meine Rechtsschutzversicherung bzw. Anwalt damit beauftragen und mich hier vorab gerne einmal über die rechtliche Lage erkundigen.

Meine Fragen zur Rechtlage:

1) War es rechtens, das Auto 3 Tage vor Ablauf der Frist abzuschleppen?
2) Muss ich die ganzen Kosten tragen? (abschleppen, Standgebühr, usw.)
3) Steht mir ein Nutzungsausfall zu?

Schönen Gruß
Spike
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MrMurphy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

1) War es rechtens, das Auto 3 Tage vor Ablauf der Frist abzuschleppen?

Ja, warum nicht? Schließlich darf das Auto dort überhaupt nicht stehen. Der Zettel sagt nur aus, wann das Fahrzeug spätestens entfernt werden wird. Wenn die Umstände sich ändern, kann das Auto natürlich auf früher abgeschleppt werden. Das kann z. B. dadurch geschehen, das von dem Auto Gefahren ausgehen, z. B. Flüssigkeit läuft aus, das Auto wird ausgeschlachtet, der Eigentümer erhält Kenntnis von dem Zettel und entfernt das Fahrzeug trotzdem nicht umgehend, es gibt verstärkt berechtigte Beschwerden aus der Nachbarschaft oder vieles mehr).

2) Muss ich die ganzen Kosten tragen? (abschleppen, Standgebühr, usw.)

Abschleppgebühren ja, die Standgebühren nur für die Zeit, bis zu zahlen wolltest.

3) Steht mir ein Nutzungsausfall zu?

Wenn du der Verkäufer bist nicht, schließlich war es zum Zeitpunkt des Abschleppens bereits verkauft. Wenn du der Käufer bist eventuell für den Zeitpunkt, ab dem du das Auto freikaufen wolltest aber nicht konntest, weil die Rechnung nicht vorlag.

Gruss

MrMurphy
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Spike_78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort, wirklich begreifen kann ich es aber nicht.

Ich war eben noch mal auf einem Foto nachschauen, wie der Wortlaut war:

Dieses Kraftfahrzeug, Fahrzeugart: .... Typ: ... Fundort: ... gilt gem. §5 Abs. 2 des Abfallgesetzes in der derzeit geltenden Fassung als Abfall, wenn es nicht bis zum Ablauf des ->Datum<- entfernt worden ist.

Die "Fassung" des Fahrzeuge hätte sich mit der geplanten Anmeldung, 3 Tage vor der Ablauffrist ja ändern sollen, somit wäre das Fahrzeug auch vor Ablauf entfernt worden, wenn es nicht schon Tage vorher Abgeschleppt worden wäre.

Das Fahrzeug ist in technisch gutem zustand und verliert keine Flüssigkeiten.

Mein Gedanklicher Konflikt besteht darin, dass ich nicht verstehe, wie sich der Abschlepper einfach über die gesetzte Frist hinwegsetzen kann und ich/wir auf sämtlichen Kosten sitzen bleiben. Die ganzen Kosten, Laufereien, Telefonate, Urlaubstage zur Klärung usw. wären ja niemals zu Stande gekommen, da das Auto vor dem genannten Ablaufdatum entfernt worden wäre.

Schönen Gruß
Spike
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein nicht angemeldetes Fahrzeug hat im öffentlichen Strassenverkehr gar nicht zu stehen, auch nicht für eine gewisse Karenzzeit, das mal vorweg. Ein Abschleppen ist unter bestimmten Voraussetzungen , die offenbar vorlagen, also auch ohne jede Ankündigung zulässig.

Wenn ich das Ordnungsamt richtig verstanden habe, wäre nach Ablauf der genannten Frist der Schrott ersatzlos entsorgt worden

Zitat:
gilt gem. §5 Abs. 2 des Abfallgesetzes in der derzeit geltenden Fassung als Abfall, wenn es nicht bis zum Ablauf des ->Datum<- entfernt worden ist.


was wohl so zu verstehen ist, dass ein amtlicher Gewahrsam ncht mehr notwendig erschien (Abfall).

Zitat:
Die ganzen Kosten, Laufereien, Telefonate, Urlaubstage zur Klärung usw. wären ja niemals zu Stande gekommen,


wenn man das abgemeldete Fahrzeug auf privatem Grund und Boden abgestellt hätte.
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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MrMurphy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
wie sich der Abschlepper einfach über die gesetzte Frist hinwegsetzen kann


Erst mal wird der Abschlepper sich nicht über die gesetzliche Frist hinweggesetzt haben, der wird erst aktiv, nachdem die Behörden ihm einen Auftrag gegeben haben.

Und dann musst du dich von dem Gedanken lösen, eine Mindestfrist zum Entfernen des Fahrzeugs gehabt zu haben. Das hättest du so schnell wie möglich dort entfernen müssen.

So wie die Behörden das Fahrzeug beschreiben wird es keinen vertrauenvollen Eindruck gemacht haben, du siehst das wahrscheinlich mit dem Herzen und die Beamten mit der Erfahrung ihrer Augen.

Und beiß dich nicht daran fest, das das Auto keine Flüssigkeit verlor, das wäre wie geschrieben nur ein möglicher Grund, warum es "vorzeitig" dort entfernt wurde.

Dadurch, das das Fahrzeug nicht wie angekündigt verschrottet wurde, ist es wahrscheinlicher, das die Behörden Kenntnis (auf welchem Weg auch immer) erhalten haben, das der Besitzer zwischenzeitlich vor Ort war oder es trotz seines äußeren Zustandes noch genutzt werden sollte. Damit gilt es nicht mehr als Schrott und der gelbe Zettel ist wegen Wegfalls der Grundlage hinfällig.

Die Behörden wollen einerseits keinen Stress wegen eines zu Unrecht verschrotteten Autos haben, andererseits muss es dort entfernt werden, da es dort überhaupt nicht stehen darf. Deshalb könnten sie es "vorzeitig" abgeschleppt haben.

Vielleicht haben sich auch einfach nur Anwohner masssiv beschwert und für Druck gesorgt. Die Liste der Möglichkeiten ist lang.

In jedem Fall wirst du kaum um die aufgelaufenen Kosten herumkommen, da nicht zugelassene Autos halt nichts auf öffentlichen Flächen verloren haben und grundsätzlich auch fristlos abgeschleppt werden dürfen, allein schon, um keine negative Vorbildfunktion entstehen zu lassen.

Gruss

MrMurphy
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Spike_78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also wenn ich mich von dem Gedanken verabschiede, das ich eine Frist zur Beseitigung hatte, dann macht alles andere auch irgendwie sinn. Ich wusste auch nicht, das das abstellen eines unangemeldeten Fahrzeugs, sozusagen ab der ersten Minute im öffentlichen Verkehrsraum verboten ist.

Der Zettel war dann wohl eher eine Nachricht "Hallo, wir haben was gefunden und wir werfen es spätestens am 10 Tag weg, wenn sie es nicht abholen" und wir haben den Abfallwagen sozusagen auf dem weg zur Müllkippe gestoppt!

Ich werde die Sache als Lehrgeld verbuchen und mich bei euch herzlichst für das öffnen meiner Augen und die neue Sichtweise bedanken!

Schöne Grüße
Spike
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