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Hallo zusammen,
also Fa.Y hat AN für gute Leistungen eine Bonuszahlung 200,00€ mündlich zugesagt. Die hat Fa.Y auch ab. April 08 gezahlt. Ab Juni 08 hat AN aber an einem anderen Objekt gearbeitet, und hat trotzdem auf die Bonuszahlung bestanden. Es besteht nichts Schriftliches.
"" Versprochen ist Versprochen"" Fa. Y. zahlt also den Bonus weiter.
Der Auftrag ist jetzt beendet . Jetzt die Fage, wenn die Auftragslage schlechter wird, kann der AN weiter den Bonus verlangen? ( Gewohnheitsrecht ).
( AN ist Familienmitglied ).
Danke im Voraus die Kleene
also Fa.Y hat AN für gute Leistungen eine Bonuszahlung 200,00€ mündlich zugesagt.
Unter welchen Bedingungen? Einmalig? Auf ein Projekt bezogen? An Erfolg (Umsatz z.B.) geknüpft?
HHkleene hat folgendes geschrieben::
Die hat Fa.Y auch ab. April 08 gezahlt. Ab Juni 08 hat AN aber an einem anderen Objekt gearbeitet, und hat trotzdem auf die Bonuszahlung bestanden. Es besteht nichts Schriftliches.
Und was hat die Firma dazu gesagt?
HHkleene hat folgendes geschrieben::
"" Versprochen ist Versprochen"" Fa. Y. zahlt also den Bonus weiter.
WAS war versprochen ?
HHkleene hat folgendes geschrieben::
Der Auftrag ist jetzt beendet . Jetzt die Fage, wenn die Auftragslage schlechter wird, kann der AN weiter den Bonus verlangen? ( Gewohnheitsrecht ).
Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Wenn sie das Urlaubs/Weihnachtsgeld meinen, dass nach einigen Jahren Zahlung (ohne Vorbehalt) "Gewohnheitsrecht" wird Da gibts leichte Unterschiede. Verlangen kann man natürlich immer. Ob es einem rechtlich zusteht, ist ne andere Frage. Bonus ist üblicherweise eine Belohnung für irgendwas und nicht Bestandteil des Lohnes. "für gute Leistungen" (im ersten Satz) meine ich mich zu erinnern
Wenn die Leistungen nun nur noch durchschnitlich sind?
Danke für die schnelle Antwort,
also , die Bonuszahlung bezieht sich auf gute Leistung für das 1.Projekt.
Die Frage ist: wenn die Auftragslage schlechter wird , ob der AG weiter den Bonus zahlen muß , obwohl nichts zutun ist, also auch kein Umsatz gemacht wird.
Es war nur eine mündilche Zusage. Beim 2. Projekt lief der Bonus auf Verlangen des AN weiter . Wie gesagt das bezieht sich auf das Verspechen des AG.
Da Fa. Y nun schon die ganzen Monate gezahlt hat, möchte der AN , daß es immer so weiter geht.
Ich hoffe es ist jetzt verständlich.
Gruß die Kleene
Da Fa. Y nun schon die ganzen Monate gezahlt hat, möchte der AN , daß es immer so weiter geht.
Kann ich verstehen, dass der AN das möchte
Bei den gegebenen Details sehe ich allerdings keine Rechtsgrundlage. Unabhängig der schlechten oder guten Konjunkturlage.
Da AN ein Familienmitglied ist, könnte der Bonus, bzw die Weiterzahlung, durchaus aus persönlichen Gründen zustande gekommen sein. - was man aber tunlichst dem Finanzamt nicht mitteilen sollte.
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