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Handwerker fährt ohne Auftrag zum Großhandel

 
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modobi62
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2009
Beiträge: 4
Wohnort: 85

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 18:30    Titel: Handwerker fährt ohne Auftrag zum Großhandel Antworten mit Zitat

hallo

Ich hoffe, ich habe es hier richtig gepostet. Mit den Augen rollen
Wenn nicht bitte verschieben! .. Danke


Frage 1:
Auftrag lt. Angebot an Sanitär Firma.
Auftrag nur zur Hälfte ausgeführt.
Weiteres Vorgehen gegenüber Firma, da ich nicht bereit bin nochmals Fahrkosten Pauschale und aufgerundeten Stundensatz zu bezahlen.

Frage 2:
Auftrag zur Entkalkung einer Toilette (zusammen mit anderem Auftrag) an Sanitär Firma.
Monteur entkalkt Toilette, behauptet Glocke und Schwimmer seien defekt(obwohl ca. 1,5 Jahre zuvor schon ausgetauscht), fährt ohne Auftrag zum Großhandel (ca.0,75 Std.)und baut 3x so teures Modell ein wie Standard (ca. 140,-€).
Wie gehe ich gegen dieses eigenmächtige und unverhältnismäßige Handeln vor?

Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht?
Wie ist die Rechtslage?
_________________
nette grüße modobi62
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt auf den genauen Wortlaut im Vertrag an.

Grundsätzlich ist zu sagen, wurde vereinbart "mach mal" darf die Sanitär Firma die übliche Vergütung berechnen. Gibt es ein Angebot, darf dieses in der Regel nicht wesentlich überschritten werden.
_________________
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Es kommt auf den genauen Wortlaut im Vertrag an.

Grundsätzlich ist zu sagen, wurde vereinbart "mach mal" darf die Sanitär Firma die übliche Vergütung berechnen. Gibt es ein Angebot, darf dieses in der Regel nicht wesentlich überschritten werden.


Dann hat der Handwerker aber in Frage 2 eindeutig seine Befugniss überschritten, da er nur zum entkalken beauftragt wurde.
Hier würde ich mal eindeutig die Zahlung in diesem Umfang verweigern.

Zu Frage 1: Die Angst bezüglich zusätzlicher Fahrtkostenansätze ist doch unbegründet. Es gibt ein Angebot und an das muß sich der Handwerker auch halten. Wenn er sich die Arbeit auf 10 tage verteilt, dann ist das sein Problem.
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