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Verfasst am: 23.03.09, 20:51 Titel: Schadensersatz bei einem Tag weniger Urlaub
Hallo,
ich hab ein wenig gegoogelt und hab gelesen, dass man 600 Euro für einen Tag weniger Urlaub verlangen kann, wenn es um ein Verschulden des Reiseanbieters geht.
Bei mir ist es das Verschulden einer dritten person, und zwar:
Ich habe mir eine neue Wohnung gesucht und eine gefunden. Ich hab den Mietvertrag von der Hausverwaltung bekommen, unterschrieben und sollte den Vertrag gegengezeichnet zugeschickt bekommen. Es stand alles fest, Miethöhe, Tag des Einzuges, Tag der Schlüsselübergabe usw.
Ich habe meinen Vertrag der Hausverwaltung am Dienstag gegeben, die haben mir gesagt, dass alles ok ist und ich den Vertarg, wie gesagt, gegengezeichnett dann zugeschickt bekomme. Die Hausverwaltung wusste auch, dass ich am nächsten Tag wegfliege.
So, nun saß ich am Mittwoch in der S-Bahn richtung Flughafen. Da hat die Frau von der Hausverwaltung angerufen und gemeint, dass es in meiner neuen Wohnung ein Rohrbruch gibt und ich zu dem vereinbarten Termin nicht in die Wohnung einziehen kann. Ich habe aber zu dem Zeitpunkt eine Wohnung gebraucht, weil ich meine alte Wohnung gekündigt hatte und das wusste die Hausverwaltung auch. Nach ein wenig hin und her Diskutieren hat die Dame gemeint, dass es keine Lösung gibt und ich keine Ansprüche habe, da der Vertrag nicht gegengezeichnet wurde, also nach dem Motto ein Mietvertrag ist nur schriftlich gültig. Ich hab der Dame gesagt, dass ich dann zu ihr ins Büro komme, meine Unterlagen (Schufaauskunft, Kopien vom Perso usw.) abhole und mir eine andere Wohnung suche. Ich wollte ohne eine neue Wohnung nicht in den Urlaub fahren, da ich den Urlaub sonst überhaupt nicht geniessen könnte.
Nach dem ich meinen Flug storniert hatte und auf dem Weg mit der S-Bahn nach Hause war, hat mich die Dame nochmal angerufen und gemeint, ich könne doch zum vereinbarten Termin in die Wohnung einziehen, da es kein richtiger Rohrbruch sei und bis dahin alles gemacht wird. Ich bin natürlich wieder zurück zum Flughafen mit der Hoffnung, dass ich den Flug doch noch erwische. Vergeblich. Ich musste meinen Flug dann auf den nächsten Tag verschieben, also genau 24 Stunden später.
Nun Habe ich erfahren, dass ein Mietvertrag auch mündlich wirksam ist.
Ich werde die Anfahrtskosten, Umbuchungsgebühren usw. von der Dame verlangen, da es ja auf ihrem und nicht auf meinem Mist gewachsen ist.
So nun habe ich aber auch einen ganzen Tag verloren, den ich in meiner Heimatstadt mit Familie, Freunden und Freundin hätte verbringen können. Der wurde mir dank der Dame geklaut und ich will für den verlorenen Tag auch eine Entschädigung.
So lange Rede kurzer Sinn wieviel Schadensersatz kann ich für den verlorenen Tag verlangen? Was ist angemessen oder gibt es da Richtlinien?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 23.03.09, 21:59 Titel:
Hallo und willkommen im FDR.
Die Frage ist schwierig zu beantworten - was ist denn an tatsächlichen Kosten angefallen, z.B. an Umbuchungsgebühren ?
Wie teuer war die Reise, wie lange hätte sie gedauert, handelte es sich um eine Pauschalreise (also Flug mit Unterkunft) oder um einen "Nur-Flug" ?
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
war nur ein Flug, geschlafen habe ich bei meinen Eltern.
das ticket hatte ursprünglich ca 60 euro gekostet, die umbuchung dann ca 70 euro zusätzlich. die doppelte hin und rückfahrt mit der s-bahn ca 7 euro.
geplant war -oh doch nicht dienstag- vom mittwoch, den 11.03. bis sonntag 22.03. geflogen bin ich dann am 12.03. bis 22.03. also statt 12 tage waren es dann nur noch 11.
wenn die dame von der hausverwaltung nicht so unverschämt gewesen wäre, würde
ich auf den tag verzichten, vielleicht. aber als ich zu ihr gesatg habe, dass ich in der s-bahn richtung flughafen sitze, hat sie gleich gesagt, dass ich keine ansprüche habe, ohne dass ich was gefordert habe. nun ja ich hab doch welche
Die Umbuchungskosten könnte man der Vermietung/Hausverwaltung sicherlich in Rechnung stellen. Bezahlen wird sie wohl erst nach einem richterlichen Urteil. Vom neuen Mieter wurde schliesslich nicht verlangt sofort zur Notfallstelle zu kommen, das war seine freie Entscheidung. Mietvertrag (und Wohnungssuche) wären sicherlich auch im Heimatort zu managen gewesen.
Die entgangenen Urlaubsfreuden sind noch schwieriger. Üblicherweise weren die Urlaubskosten bei Pauschalreisen abgerechnet, da hier ja auch Kost, Logis, Entertainment bezahlt wurde. Bei einer privaten/familiären Unterkunft ist davon wohl kaum auszugehen.
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