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Elterngeldkürzung ohne eindeutigen HInweis

 
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Nasenmann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 20:52    Titel: Elterngeldkürzung ohne eindeutigen HInweis Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema Elterngeld. Meine Tochter wurde am 14. des Monats geboren und als Vater habe ich nun die 2 Partnermonate genommen. Allerdings nicht nach den Lebensmonaten, sondern vom 1.2.-31.3.2009. Ich hatte als den Elterngeld-Antrag im Dezember 2008 entsprechend ausgefüllt und abgeschickt. Im Januar 2009 erhielt ich dann ein Schreiben vom zuständigen Landesamt, das mich darauf hinwies, dass mein Elterngeldantrag nicht mit den Lebensmonaten übereinstimme. Ich möge doch meine Elternzeit entsprechend ändern oder ein beigefügtes Formular vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und zurücksenden. Letzteres tat ich dann auch. Nachdem meine Elternzeit dann im Februar anfing, erhielt ich den Elterngeld-Bescheid und fiel aus allen Wolken. Für den ersten Monat wurden mir nur 300 € Elterngeld gewährt, weil das Elterngeld nach Lebensmonaten ausgezahlt wird und nicht nach der tatsächlich genommenen Elternzeit. Sprich, das Elterngeld wird mir für den 14.1.-13.2.2009 gewährt und mein Januargehalt wurde entsprechend angerechnet. Damit fehlen mir satte 700,00 € Elterngeld! Ich bin nun der Auffassung, dass man mich in dem oben genannten Schreiben vom Januar deutlicher darauf hätte hinweisen müssen, welche finanziellen Konsequenzen es für mich hat, wenn ich meine Elternzeit wie beantragt beibehalte. Das zuständige Landesamt hat meinen entsprechenden Hinweis geflissentlich ignoriert und ist nicht darauf eigegangen.

Wie seht ihr hier die Rechtslage?
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schreiben vom zuständigen Landesamt, das mich darauf hinwies, dass mein Elterngeldantrag nicht mit den Lebensmonaten übereinstimme


Der Hinweis ist also erfolgt, die Bedingungen für die Leistung "Elterngeld" sind jederzeit bei den zuständigen Stellen sowie im Internet einsehbar. IMHO liegt hier kein Versäumnis der zuständigen Stelle vor.

Zitat:
Das zuständige Landesamt hat meinen entsprechenden Hinweis geflissentlich ignoriert und ist nicht darauf eigegangen.


Worauf eingegangen? Haben Sie explizit gefragt welche Konsequenz der gewählte Elternzeit-Zeitraum hat? Und dann ohne befriedigende Auskunft dies trotzdem ein zweites mal bestätigend so eingereicht? Was soll das Amt denn da noch machen?
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Nasenmann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank für die erste Antwort.

Nein, ich habe nicht explizit nachgefragt, welche finanzielle Konsequenz der gewählte Zeitraum für mich hat, weil sie für mich damals nicht ersichtlich war und es aus dem Anschreiben des LASD auch nicht eindeutig hervorging, dass ich hier mit Kürzungen zu rechnen habe. Ich kann nach solchen Konsequenzen nur detailliert fragen, wenn sie mir von der zuständigen Behörde auch deutlich aufgezeigt werden, wenn sie mich schon deswegen extra anschreibt! Und genau dies bemängele ich. Fehlende Aufklärung / Beratung. Ein einziger ausdrücklicher Hinweis in dem Schreiben vom Januar hätte hier genügt. Da es sich um ein individuelles, also von einer Sachbearbeiterin manuell ausgefertigtes Schreiben handelt und nicht etwa um einen Serienbrief (u.a. zu erkennen an einem Schreibfehler im Text), wäre dies ohne Weiteres möglich gewesen. Öffentliche Einsehbarkeit der Bedingungen hin oder her, als Laie hätte ich hier meiner Meinung nach deutlich und vor allem vollständig von der zuständigen Behörde aufgeklärt werden müssen.

Wie ich inzwischen herausgefunden habe, könnte das ganze Dilemma, soweit mein Arbeitgeber mitspielt, durch eine vom BEEG durchaus eingeräumte Änderung des Elternzeit-Zeitraumes beigelegt werden. Ich würde in diesem Fall meine Elternzeit praktisch 14 Tage "nach vorne schieben". Allerdings sieht das Gesetz eine solche Änderung nur VOR Auszahlung des von mir bemängelten Elterngeld-Betrages vor. Und zwischen dem Elterngeld-Bescheid und der Überweisung lagen gerade mal 12 Tage. Eher weniger, wenn man die Postlaufzeit noch mit einrechnet. In meinem Fall ist dieser Teil des Gesetzes also ziemlich witzlos, wie ich finde.

Ich habe mich inzwischen entschlossen, mir sämtliche Antragsunterlagen noch einmal in Kopie anzufordern. Sollte ich darin einen eindeutigen Hinweis finden, dass ich mit der Kürzung hätte rechnen müssen, gebe ich mich natürlich geschlagen. Andernfalls werde ich wohl einen Anwalt bemühen.
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Nasenmann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

So, geht nun doch alles ohne Rechtsbeistand. Ich habe nun nach einer Beratung mit dem Landesamt und mit wohlwollender Unterstützung meines Arbeitgebers meine Elternzeit bis zum 13.4.2009 verlängert. Meine Frau verkürzt im Gegenzug ihre Elternzeit um einen Monat. Damit bekommen wir also nicht die für sie üblichen 300 € sondern die üblichen 2/3 meines Gehaltes. Das bringt und dann auch gut durch den April, denke ich.
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