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Verfasst am: 23.03.09, 21:02 Titel: Einfuhrlieferungen aus Indien
Die deutsche K lebt dauerhaft mit Ihrem Mann in Indien und will über einen Webshop Waren aus Indien an Endkunden liefern. Dazu will sie die Waren zunächst zu Ihren Eltern schicken, die dann den Versand von Deutschland aus übernehmen. K fragt sich nun, wie sie dies umsatzsteuerlich zu behandeln hat. Einfach inkl. indischer Umsatzsteuer oder gar einfach netto? Sie hat mal was von einer EInfuhrumsatzsteuer gehört. Trifft das auf sie zu? Danke!
Verfasst am: 23.03.09, 21:15 Titel: Re: Einfuhrlieferungen aus Indien
Tenley1974 hat folgendes geschrieben::
Die deutsche K lebt dauerhaft mit Ihrem Mann in Indien und will über einen Webshop Waren aus Indien an Endkunden liefern. Dazu will sie die Waren zunächst zu Ihren Eltern schicken, die dann den Versand von Deutschland aus übernehmen. K fragt sich nun, wie sie dies umsatzsteuerlich zu behandeln hat. Einfach inkl. indischer Umsatzsteuer oder gar einfach netto? Sie hat mal was von einer EInfuhrumsatzsteuer gehört. Trifft das auf sie zu? Danke!
Ich nehme an, daß das indische Umsatzsteuergesetz grundsätzlich dem deutschen entspricht. Demzufolge wäre die Lieferung frei von indischer Umsatzsteuer, lediglich in Deutschland fällt die deutsche Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% an.
Ob aber auch Zölle und Nebenkosten anfallen, dazu kann ich nichts schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Und wie muss K dann die Rechnung schreiben? Zuzüglich deutscher USt? K ist ja kein deutscher Unternehmer, so dass ich nicht sicher bin, wie die Rechnung zu stellen ist. Soweit ich weiß, wird ja die EInfuhrumsatzsteuer beim Zoll von der Spedition bezahlt, so dass ja diese Steuer irgendwie an den Endkunden weiterberchnet werden muss?!
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