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Eltern streiten ums Sorgerecht. Jugendamt und Verfahrenspfleger sind involviert. JA und VPF sind sich nicht ganz einig wer das Sorgerecht erhalten soll.
Frage a) kann der berufene Verfahrenspfleger abgelehnt werden, wenn dieser bereits vor der Anhörung vor dem Amtsgericht sich parteiisch für eine Seite entschieden hat und dies der anderen Partei mitteilt?
Frage b) darf ein Verfahrenspfleger bereits vor der Anhörung eine Pflegefamilie aussuchen und diese Entscheidng einer Seite zuspielen?
Frage c) kann eine Entscheidung des Amtsgerichts angefochten werden, wenn ja, was ist die nächste Instanz?
zunächst scheint es wichtig zu sein, die Aufgaben eines Verfahrenspfleger zur Kenntnis zu nehmen.
Wie dem verlinkten Artikel zu entnehmen ist, ist der Verfahrenspfleger quasi "Anwalt des Kindes" und hat die Interessen des Kindes zu vertreten.
Ferner sind die Aufgaben des Jugendamtes gesetzlich klar geregelt. Es hat nach § 17 SGB VIII und/oder § 18 SGB VIII die Eltern zu beraten. Außerdem wirkt das Jugendamt nach § 50 SGB VIII in Verfahren vor dem Vormundschafts- (§ 49 FGG) bzw. dem Familiengericht (§ 49a FGG) mit. Bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung hat das Jugendamt zudem einen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII.
mich hat folgendes geschrieben::
Frage a) kann der berufene Verfahrenspfleger abgelehnt werden, wenn dieser bereits vor der Anhörung vor dem Amtsgericht sich parteiisch für eine Seite entschieden hat und dies der anderen Partei mitteilt?
Der Verfahrenspfleger ist "Anwalt des Kindes", nicht der Eltern oder eines Elternteils.
mich hat folgendes geschrieben::
Frage b) darf ein Verfahrenspfleger bereits vor der Anhörung eine Pflegefamilie aussuchen und diese Entscheidng einer Seite zuspielen?
Ich lese zunächst aus der Frage, daß das Kind zur Zeit nicht bei einem Elternteil lebt. Vielleicht wurde das Kind nach § 42 SGB VIII in Obhut genommen, oder es steht Jugendhilfe nach §§ 27 i.V.m. 33 SGB VIII an.
mich hat folgendes geschrieben::
Frage c) kann eine Entscheidung des Amtsgerichts angefochten werden, wenn ja, was ist die nächste Instanz?
Natürlich kann eine Entscheidung des Vormundschafts-/Familiengericht angefochten werden. Die nächsten Instanzen wären dann das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof.
das Kind lebt seit einem Jahr mit Zustimmung der Eltern und Kenntnis des JA bei den Großeltern, wo es nachweislich bestens versorgt ist.
Konkret zur Frage: Verfahrenpfleger offeriert bereits vor Anhörung einem ET Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie, ohne den anderen ET zu verständigen, der den bestehenden Verbleib des Kindes bei den Großeltern fordert.
Zudem wird ein ET ständig vom Vpf nachweislich beraten und zusätzlich mit Informationen die gegen den anderen ET zielen versorgt.
Der VPf handelt nicht im Interesse des Kindes, das in der Familie bleiben möchte. Auch das JA befürwortet den Verbleib bei den Großeltern.
Wie groß ist die Macht des Vpf??
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