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recht.de :: Thema anzeigen - Scheidung ohne Trennungsjahr einzuhalten??
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Scheidung ohne Trennungsjahr einzuhalten??

 
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oti78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 13:20    Titel: Scheidung ohne Trennungsjahr einzuhalten?? Antworten mit Zitat

Hallo Leute
ich bin neu hier und habe folgende Frage ,
ich bin seit 3 jahren verheihatet , ich liebe Kinder sehrrrrrr, meine Frau war am Anfang einverstanden dass wir Kinder kriegen , Sie hat aber schon eine Tochter von einem anderen Mann , nach genau 1 Jahr sagt Sie nein ich möchte defennitiv keine Kinder ,sie ist 42 jahre alt und ich 31 , wir haben uns mehr mals gestriten aber bringt nichts , Sie möchte überhaupt kein Kind haben wir haben uns jetzt geinigt das wir scheiden lassen aber wir möchten nicht die Trennungsjahr einhalten weil das ändert nichts
ich habe gehört das mann Scheiden lassen kann ohne Trennungsjahr einzuhalten ???? ist unser fall jetzt ein unmutzbaresfall????
ich bitte euch um Hilfe ich flipe aus
Danke im Voraus
Oio
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ihr müsst das Trennungsjahr einhalten, weil es unter diesen Umständen nicht möglich ist wegen unzumutbarer Härte zu scheiden.
http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/scheidung-im-haertefall-bzw-bei-unzumutbarer-haerte/

Gruß roni
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oti78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info rony, das finde ich echt in meinem Fall sinnlos weil wir nicht mehr zurücke möchten
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die Eheleute übereinstimmend einen Trennungstermin bei Gericht angeben, wird in der Regel niemand weiter danach fragen, ob das auch tatsächlich so zutrifft oder Beweise verlangen. Bevor man das tut, sollte man aber bedenken, ob diese Vorverlegung des Trennungszeitpunktes nicht anderweitig Probleme bereiten könnte.
_________________
Gruß
Peter H.
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oti78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Peter, wir sind jetzt am überlegen doch de Trennungsjahr einzuhalten ,ich habe auch mit einem Anwalt gestern telefonniert und meint er in meinem fall könnte man auch als hartfall nehmen weil das ist gegen meine wille so zu sagen und meine Frau will keine Kinder haben das verstoßt meine wille !!!!aber die Entscheidung liegt immer an der Richter,
Danke
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oti78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

aber was könnte die Vorverlegung des Trennungszeitpunktes für Probleme bereiten ??
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

oti78 hat folgendes geschrieben::
.. könnte man auch als hartfall nehmen weil das ist gegen meine wille so zu sagen und meine Frau will keine Kinder haben das verstoßt meine wille !!!
...aus meiner Erfahrung aus dem bisher Geschilderten ziemlich sicher nein.


oti78 hat folgendes geschrieben::
was könnte die Vorverlegung des Trennungszeitpunktes für Probleme bereiten


Z.B. kann man ja noch im Jahr der Trennung die steuerliche Zusammenveranlagung vornehmen. Bei Vorverlegung ist das Trennungsjahr - also das Jahr in welches die Trennung fällt - ein Jahr früher.

Ausländerrechtlich wird nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft eine vom Ehegatten abhängige Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht des ausl. Ehegatten. Verlege ich den Trennungszeitpunkt vor, sind ggf. die 2 Jahre nicht erfüllt und kann es zudem sein, dass man falsche Angaben gegenüber der Ausländerbehörde gemacht hat; das wäre u. U. strafbar.

Schließlich kann ein Ehescheidungsantrag abgelehnt werden, wenn zunächst einvernehmlich der Trennungszeitpunkt bestimmt wurde und aber der tatsächliche Zeitpunkt später rauskommt.
_________________
Gruß
Peter H.
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oti78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ja da hast du Recht wir haben die Steuer Eklärung für das Jahr 2008 zusammen gemacht oh schlecht !!
aber ich habe die deutsche Statsangehörigkeit seit 4 jahren schon.
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber was könnte die Vorverlegung des Trennungszeitpunktes für Probleme bereiten ??

Die steuerlichen Auswirkungen sollte man auch nicht unterschätzen!

Die Ehegatten sind verpflichtet, ihre Steuerklassen ab Januar des Trennungsjahres in Steuerklasse 1 zu ändern.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::
Die Ehegatten sind verpflichtet, ihre Steuerklassen ab Januar des Trennungsjahres in Steuerklasse 1 zu ändern.

Meines Wissens sind getrennt lebende Ehegatten ab dem Beginn des auf die Trennung folgenden Jahres zur Änderung ihrer Steuerklasse verpflichtet.
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