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Was genau steht nun im Führungszeugnis? Diebstahl??

 
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Steavy2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 05:07    Titel: Was genau steht nun im Führungszeugnis? Diebstahl?? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

bin vor einer Woche wg. einfachen und besonders schweren Diebstahls zu Geldstrafe von 130 TS verurteilt worden. Aktuell habe ich mir vorsorglich noch mal ein Führungszeugnis rausgelassen natürlich ohne Eintrag.

Mich würde nun Interessieren wie genau bei mir dann der Eintrag lautet?

Gruß

steavy
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Der Inhalt der Eintragung ergibt sich aus § 5 BZRG in Verbindung mit § 32 BZRG.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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