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X erbt ein altes Stallgebäude und baut dieses zu einem Wohnhaus um. Hierbei renoviert X die Außenwände, Fenster etc. Gleichzeitig baut er das Gebäude im inneren komplett um.
Frage: Liegen hier insgesamt Herstellungskosten vor, oder kann man die Renovierungskosten sofort absetzen und die Umbaumaßnahmen im Inneren des Gebäudes über die Abschreibung geltend machen ?
Soll das Gebäude vermietet werden? Nur dann macht die Frage Sinn, denn bei Privatnutzung ist alles Privatvergnügen!
Wenn vorher Stall, dann Wohnhaus = alles Herstellungskosten!
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