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Klage wegen Kindesunterhalt / Kostenbeteiligung des Anwalts?

 
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TiloKW
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 12
Wohnort: KW

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 10:16    Titel: Klage wegen Kindesunterhalt / Kostenbeteiligung des Anwalts? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forum-Gemeinde,
ich lebe in Scheidung und zahle Kindesunterhalt. Mein Anwalt hat nun im Januar aufgrund meines gegenüber dem Vorjahr verminderten Einkommens eine Neuberechnung des zu zahlenden Unterhaltes vorgenommen. Ich zahlte nun die verminderte Summe X. Meine Nochfrau hat mich darauf auf erhöhten Unterhalt Y verklagt. Offensichtlich hat mein Anwalt noch die alten Tabellen aus 2008 zugrunde gelegt, der Anwalt meiner Frau hingegen schon die neuen für 2009. Nunmehr hat mein Anwalt nochmals neu berechnet und kommt auf Summe Z.
Für die Klage entstehen Kosten für Gericht und Anwalt. Kann ich, da die mir von meinem Anwalt genannte Summe X ja in jedem Fall nicht korrekt war, meinen Anwalt daran beteiligen bzw. eine kostenfreie Vertretung verlangen? Oder bezahle ich nun meinen Anwalt dafür, das er seinen eigenen Fehler wieder ausbügelt?
Im Übrigen bin ich ansonsten mit meinem Anwalt sehr zufrieden.
Für eventuelle Antworten befanke ich mich im Voraus!
tilokw
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
eine Neuberechnung des zu zahlenden Unterhaltes vorgenommen. Ich zahlte nun die verminderte Summe X. Meine Nochfrau hat mich darauf auf erhöhten Unterhalt Y verklagt


...das passierte aber doch sicher nicht so hopp la hopp, oder? Da ist doch sicher Schriftverkehr gelaufen, darüber, dass Sie weniger Einkommen haben und gedenken weniger zu zahlen, etc.. Gespräche mit dem Anwalt werden wohl auch stattgefunden haben, darüber z.B., was passieren kann, wenn Gegenseite Berechnung nicht akzeptiert, o.ä..

Im Unterhaltsrecht habe ich es selten erlebt, dass es einzig an einer Position/Frage liegt, die einer gütlichen Einigung entgegensteht.

Dafür spricht auch, dass RA von Summe X auf Z wechselte, Frau dagegen Y verlangt. Also kann es nicht allein an der Eingruppierung gelegen haben, imho.
_________________
Gruß
Peter H.
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