Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
die zur ein Jahr alten Audio-Microanlage gehörende Fernbedienung ist bereits zweimal wegen eines Defektes vom Händler getauscht worden. Nun ist die Fernbedienung wieder defekt und der Händler möchte die FB wieder zwecks Reparatur zum Hersteller schicken.
Jede Reparatur dauerte immer ca. 6 Wochen, während dieser Zeit ist die Anlage nur eingeschränkt zu bedienen da notwenige Funktionen nur mit der FB möglich sind.
Wenn man einen Nacherfüllungsanspruch des Käufers bejahen möchte, würde es darauf ankommen, ob der Mangel erheblich ist. Bei einer Fernbedienung, ohne die Teile der Kaufsache nicht nutzbar sind, könnte man das durchaus annehmen.
Dann hätte der Käufer das Recht zum Rücktritt, vgl. 437 ivm 323 BGB, mit den üblichen Folgen, also Nutzungsersatz. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.