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blacksun82 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.03.2009 Beiträge: 2 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 24.03.09, 13:45 Titel: Vermieter unterzeichnet Mietvertrag nicht |
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meine eltern haben zum 3.2. nen mietvertrag über verwalter unterschrieben dieser wurde dem vermieter geschickt... mietvertrag bis heute nicht zurück gekommen, auf anfrage beim verwalter hies es mehrmals der kommt noch. heute ist der 24.3. meine eltern unterzeichnen am montag einen neuen mietvertrag mit nen anderen vermieter einer anderen wohnung. kann der mieter von wohnung 1 geld verlangen sollte der mietvertrag doch noch eintreffen???? meine eltern wollen am Dienstag dem Verwalter von wohnung 1 bekannt geben das sie eine neue wohnung [/size]haben _________________ Welche Rechte man hat, weiß man erst, wenn man seinen Verpflichtungen nachkommt..... |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 24.03.09, 13:53 Titel: |
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Was wollen deine Eltern eigentlich mit zwei Wohnungen? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 24.03.09, 13:57 Titel: |
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Wann sollte die Wohnung denn übernommen werden? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
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blacksun82 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.03.2009 Beiträge: 2 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 24.03.09, 13:57 Titel: |
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wollen ja keine 2 wohnungen warten nur seit 7 wochen auf nen mietvertrag von wohnung 1 und haben sich jetzt entschlossen sich nach ner neuen wohnung umzusehen _________________ Welche Rechte man hat, weiß man erst, wenn man seinen Verpflichtungen nachkommt..... |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 24.03.09, 14:18 Titel: |
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Das heisst also, die Eltern möchten vom ersten Mietvertrag zurücktreten weil der Vermieter den Mietvertrag nicht zurückschickt.
Daraus, daß der VM den Mietvertrag nicht zurückschickt, kann man sicher nicht schliessen, daß kein Mietvertrag zustande gekommen ist.
Zumindest der Vermieter dürfte ja sicher Beweisen können, daß ein Mietvertrag zustande gekommen ist.
Oder hat der Vermieter die Wohnung vielleicht nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Schmetterling89 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.03.2009 Beiträge: 29
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Verfasst am: 24.03.09, 14:35 Titel: |
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Habt ihr ihn mal angerufen und gefragt, warum er nicht zurück kommt? In der Regel trifft man sich mit dem Vermieter und beide unterschreiben dann 2x. Einmal für den Mieter und einmal für den Vermieter. |
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Werner FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 24.03.09, 15:21 Titel: |
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Ist doch ganz einfach. Es wird dann zwei Wohnungen geben die der Mieter an zwei unterschiedliche Vermieter Miete bezahlen darf. Oder warum schließt sonst wer zwei von einander unabhängige Verträge ab? |
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nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 24.03.09, 16:30 Titel: |
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Schmetterling89 hat folgendes geschrieben:: | In der Regel trifft man sich mit dem Vermieter und beide unterschreiben dann.. |
Dann greift hier wohl die Ausnahme von der Regel. Der VM hat einen Verwalter - entweder weil er sich Arbeit und ggf. Streß ersparen will oder evtl. auch deshalb, weil der VM 673,5 Km entfernt wohnt. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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jelly FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 937
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Verfasst am: 25.03.09, 07:39 Titel: |
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In der Regel sollte man erst sicherstellen, dass man nicht anderweitig vertraglich gebunden ist, bevor man was Neues unterschreibt. Das heisst, wenn eine vereinbarte Leistung (Unterschrift unter den Vertrag) nicht kommt, schreibt man hin, setzt eine Frist und kündigt an, bei Nichteinhaltung der Frist vom Vertrag zurückzutreten. Bis dahin bleibt der Vertrag meines Wissens schwebend wirksam - und kann durch die Unterschrift des anderen Vertragspartners endgültig wirksam gemacht werden.
Dem verwalter jetzt mitzuteilen, man hätte schon was anderes, wäre nicht so optimal. Gibt es irgendeine Vereinbarung (auch mündlich), in der ein Termin gesetzt wurde, bis wann der unterschriebene Vertrag zurück sein soll? Wenn ja, würde ich den Termin abwarten und - wenn nix kommt - zurücktreten. Wenn nicht, würde ich einen Termin setzen und (kostenneutralen) Rücktritt ankündigen. Und wenn der unterschrieben Vertrag noch kommt, muss man den wohl kündigen und 3 Monate Miete zahlen - es sei denn, der vermieter stimmt einer anderen Regelung zu. Übrigens: kündigen sollte man bis zum 3. Werktag eines Monats, sonst verschiebt sich alles um 1 Monat und man zahlt entsprechend mehr. |
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