Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - in BW - Umgangselternteil im Elternbeirat
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

in BW - Umgangselternteil im Elternbeirat

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Taschenrechner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:45    Titel: in BW - Umgangselternteil im Elternbeirat Antworten mit Zitat

Hallo,

kann in Baden-Württemberg ein Umgangselternteil, der zwar das Sorgerecht hat aber keine Einblicke in den Schulalltag, zum Elternsrpecher gewählt werden?

Vielen Dank und Gruß!

Taschenrechner
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wer verwehrt ihm denn den Einblick?
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Taschenrechner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, das sei dahin gestellt.

Auf den Elternabenden hinterläßt er gegenüber den Eltern, die auch Alltag mit ihren Kindern leben, einen - sagen wir vorsichtig - etwas weltfremden Eindruck.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Taschenrechner,

dann können die Eltern doch bei der nächsten Wahl einen anderen Elternvertreter wählen. Weltfremdheit beeinträchtigt das passive Wahlrecht (das Recht, gewählt zu werden) juristisch gesehen nicht, praktisch gesehen entscheiden die Wähler über das Wahlergebnis.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
dann können die Eltern doch bei der nächsten Wahl einen anderen Elternvertreter wählen.


so wie ich das lese, ist er doch garnicht gewählt, sondern die Frage ob er gewählt werden kann.
Versteh das aber auch nicht, wenn er so seltsam ist wird ihn doch keiner wählen.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn doch, dann ist das eben Demokratie. Winken
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Taschenrechner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, nee. Weder noch. Da gab es keine Wahl.

Es wollte halt niemand machen und schwupp war er es, weil er sich "erbarmt" hat.
Jetzt mischt er im Namen unserer ganzen Klasse die Schulleitung auf.

Meine Frage basiert auf einer Aussage, die ich beim VAfK fand.
Da stand ein Verweis, daß es in einigen Bundesländern gar nicht möglich ist, Elternvertreter zu werden, wenn man das Schulkind nicht alltäglich betreut.
Deshalb die Frage, wie es in BW geregelt ist.

Aber ganz ehrlich - ich würde auch nicht scharf sein auf den Job. Also im nächsten Schuljahr per "Wahlkampf" kippen, geht wohl auch nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Taschenrechner,

Zitat:
Es wollte halt niemand machen und schwupp war er es, weil er sich "erbarmt" hat.
Eine Wahl per Akklamation also.

Zitat:
Jetzt mischt er im Namen unserer ganzen Klasse die Schulleitung auf.
Schulleiter haben in aller Regel schon eine ganze Reihe von Elternvertretern kommen und gehen sehen. Sie können in der Regel auch erkennen, wie viel Rückhalt ein Elternvertreter in der Elternschaft hat.

Worum drehen sich die Konflikte denn so im allgemeinen?


Zitat:
Meine Frage basiert auf einer Aussage, die ich beim VAfK fand.
Da stand ein Verweis, daß es in einigen Bundesländern gar nicht möglich ist, Elternvertreter zu werden, wenn man das Schulkind nicht alltäglich betreut.
Leider grenzen die Schulgesetze auch in Baden-Württemberg die nicht sorgeberechtigten Väter von den Schulen aus, aber die sorgeberechtigten können sich wenigstens auch noch dieser Sorge annehmen, siehe § 1 Abs. (1) der Elternbeiratsverordnung.


Zitat:
Aber ganz ehrlich - ich würde auch nicht scharf sein auf den Job.
Warum? Wer macht denn den Elternvertretern an dieser Schule das Leben so schwer, dass es keiner werden will? Die/der Schulleiter/in? Die Eltern? Die Lehrer? Die Schüler?

Zitat:
Also im nächsten Schuljahr per "Wahlkampf" kippen, geht wohl auch nicht.
Nun, dann würde ich mal behaupten, jeder hat den Vertreter, den er verdient hat.



Das war jetzt vielleicht ein bisschen zu sarkastisch. Wenn Sie einen Tipp für einen aktuellen Konflikt brauchen, würde ich Ihnen gerne helfen. Aber einen (wenn auch nicht ganz sauber demokratisch, aber das kommt ja leider sehr oft vor) gewählten Elternvertreter durch formaljuristische Spitzfindigkeiten ausbremsen wollen, da mache ich nicht mit. Nur wenn man offen mit den Leuten umgeht, stößt man zu den eigentlichen Ursachen der Konflikte vor.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Taschenrechner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kurt,

Zitat:
Leider grenzen die Schulgesetze auch in Baden-Württemberg die nicht sorgeberechtigten Väter von den Schulen aus, aber die sorgeberechtigten können sich wenigstens auch noch dieser Sorge annehmen, siehe § 1 Abs. (1) der Elternbeiratsverordnung.

Genau diesen Link hatte ich mir gewünscht. Vielen Dank!

Um Ausgrenzung in Familienangelegenheiten geht es mir hier nicht. Das ist auch wohl eher Privatsache.

Ja, zugegeben! Es war ein Denkansatz, ihn mit einer "formaljuristischen Spitzfindigkeit" wieder loszuwerden. Das wäre in diesem Fall aber wohl das Schlagen mit den eigenen Waffen gewesen.

Zitat:
Zitat:
Aber ganz ehrlich - ich würde auch nicht scharf sein auf den Job.
Warum? Wer macht denn den Elternvertretern an dieser Schule das Leben so schwer, dass es keiner werden will? Die/der Schulleiter/in? Die Eltern? Die Lehrer? Die Schüler?

Zitat:
Also im nächsten Schuljahr per "Wahlkampf" kippen, geht wohl auch nicht.
Nun, dann würde ich mal behaupten, jeder hat den Vertreter, den er verdient hat.

Die eigene Bequemlichkeit?
Werde diesen Ansatz mal in die nächste Diskussion einbringen.

Vielen Dank!
Taschenrechner
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.