Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.03.09, 13:49 Titel: BAFöG und kapitalbildende LV
Hallo,
man nehme einen Studenten und lasse Ihn einen BAFöG Antrag stellen. Dieser Student ist die versicherte Person einer kapitalbildenden LV,nicht aber Versicherungsnehmer, der in dem Vertrag steht.
Muß diese LV angegeben werden? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 26.03.09, 14:28 Titel:
Hallo,
solange er 'nur' versicherte Person ist, hat er ja keine wirtschaftliche Berechtigung an dem Vertrag. Wäre mA also nicht anzugeben.
Es sei denn er wäre Bezugsberechtigter im Erlebensfall und der Vertrag würde noch während des Förderungszeitraums zur Auszahlung kommen.
Diese Leistung wäre dann natürlich anzugeben.
edit: die Frage gehört wohl eher ins Sozialrecht... _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.