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unübliche Auslobung

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:14    Titel: unübliche Auslobung Antworten mit Zitat

Hallo. Unternehmen U verspricht in der Werbung den Verbrauchern für den Abschluss eines Vertrages eine Prämie, schreibt aber
a) im Kleingedruckten mit dem Sternchen
b) deutlich sichtbar
dass er die Prämie gibt nur solange der Vorrat reicht (es ist eine Ware). Ist das zulässig?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hm.
Wo ist das Problem?
Die Prämie gibt es doch wohl nur, wenn der Vertrag (Lieferung gegen Bezahlung der Ware) zustande kommt. So lese ich das.
Keine Ware-keine Prämie, aber auch keine Verpflichtung.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

das Prob ist wohl, dass, wenn der Vetrag abgeschlossen ist, der Untermehmer sich darauf berufen kann (könnte?), keine Pränie mehr ausschütten zu können, da der Vorrat erschöpft ist.

mano
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