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Ein Blick hier hinein könnte helfen. Arbeitsbeginn 10:00 Uhr - Arbeitsende 19:00 Uhr. 8 Stunden Arbeitszeit. Daraus ergint sich 1 Stunde Ruhepause.
§ 4 Ruhepausen hat folgendes geschrieben::
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Wenn die tägliche Arbeitszeit des TE 9h betragen würde, hätte er trotzdem nur einen Anspruch auf 30 Min. unbezahlte Pause. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Wenn die tägliche Arbeitszeit des TE 9h betragen würde, hätte er trotzdem nur einen Anspruch auf 30 Min. unbezahlte Pause.
Jep. Aber hier gehts wohl nicht um den Pausenanspruch sondern um die Tatsache dass der AG eine Arbeitszeit von 10:00 bis 19:00 Uhr anordnet. Und dann hat der AN bei 8 Stunden Regelarbeitszeit somit in diesem Zeitraum wohl eine Stunde Pause. Mathematisch gesehen jedenfalls. Und das darf der AG. Oder gibt es bindende Regelungen über Höchstdauer von Pausen? (Ich glaube die Diskussion hatten wir auch schon mal hier...) _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Wenn die tägliche Arbeitszeit des TE 9h betragen würde, hätte er trotzdem nur einen Anspruch auf 30 Min. unbezahlte Pause.
Jep. Aber hier gehts wohl nicht um den Pausenanspruch sondern um die Tatsache dass der AG eine Arbeitszeit von 10:00 bis 19:00 Uhr anordnet. Und dann hat der AN bei 8 Stunden Regelarbeitszeit somit in diesem Zeitraum wohl eine Stunde Pause. Mathematisch gesehen jedenfalls. Und das darf der AG. Oder gibt es bindende Regelungen über Höchstdauer von Pausen? (Ich glaube die Diskussion hatten wir auch schon mal hier...)
Achso... , selbstredend können längere oder mehrere Pausen vereinbart sein. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Kann es ein, dass die ne 37,5 Stundenwoche haben. Das ist nicht ungewöhnlich...
Yep, dass kann wirklich sein. Naja, ich hake es unter die Welt ist ungerecht ab
Die Welt ist weniger ungerecht, wenn du mal ein Blatt Papier nimmst und minutiös deinen Arbeitstag dokumentierst. Alle Zwischengespräche, jeden Klogang, jedes Tässchen Tee / Kaffee. Dann kommst du auf eine Arbeitszeit bei 8 Stunden Anwensenheit von ca. 5 Stunden. Das heißt, der AG bezahlt 8, gearbeitet werden aber 5. Vielleicht mal mehr mal weniger. Probier es mal aus, aber beschummel dich nicht.
Auch Tage, "an denen man nicht so gut drauf ist", sollte man da nur anteilig mitrechnen - also Tage, an denen man nur halbe Leistung fährt.
Zuletzt bearbeitet von Questor am 26.03.09, 14:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 26.03.09, 14:13 Titel:
Questor hat folgendes geschrieben::
ferion hat folgendes geschrieben::
windalf hat folgendes geschrieben::
Kann es ein, dass die ne 37,5 Stundenwoche haben. Das ist nicht ungewöhnlich...
Yep, dass kann wirklich sein. Naja, ich hake es unter die Welt ist ungerecht ab
Die Welt ist weniger ungerecht, wenn du mal ein Blatt Papier nimmst und minutös deinen Arbeitstag dokumentierst. Alle Zwischengespräche, jeden Klogang, jedes Tässchen Tee / Kaffee. Dann kommst du auf eine Arbeitszeit bei 8 Stunden Anwensenheit von ca. 5 Stunden. Das heißt, der AG bezahlt 8, gearbeitet werden aber 5. Vielleicht mal mehr mal weniger. Probier es mal aus, aber beschummel dich nicht.
Auch Tage, "an denen man nicht so gut drauf ist", sollte man da nur anteilig mitrechnen - also Tage, an denen man nur halbe Leistung fährt.
Das ungerechte dabei ist nur das der Arbeitgeber genau diesen Umstand schon in den Stundenlohn eingepreist hat und auf Grund der pauschalen Bezahlung der Besserleistende den Schlechtleister quersubventioniert... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Das ungerechte dabei ist nur das der Arbeitgeber genau diesen Umstand schon in den Stundenlohn eingepreist hat und auf Grund der pauschalen Bezahlung der Besserleistende den Schlechtleister quersubventioniert...
Arbeite dich bloss nicht tot, mein Kleiner, sonst "legst di lang......" und dann müssen alle über dich wechsteigen....
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 26.03.09, 14:32 Titel:
Zitat:
Arbeite dich bloss nicht tot, mein Kleiner, sonst "legst di lang......" und dann müssen alle über dich wechsteigen....
Keine Sorge ich lege noch 15 Monate die Füße hoch
Und ich werde auch wenn ich arbeite (fast) nicht nach Stunden bezahlt sondern deutlich stärker nach Leistung...
Deshalb habe ich z.B. gegenüber einem "Schlechtleisterkollegen" letztes Jahr mal locker über das doppelte verdient. Dieses reine oder hauptsächlich nach Stunden bezahlen ist übelster und böser Kommunismus _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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