Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.03.09, 12:40 Titel: Re: Kündigung während Probezeit
Susi23 hat folgendes geschrieben::
Kann der ArbG ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen ?
Ja, das kann er innerhalb der ersten 6 Monate (von einigen Ausnahmen wie z.B. Schwangerschaft abgesehen) sowieso. Und er kann das auch völlig unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart ist.
Er kann das aber nicht unbedingt fristlos tun.
Gesetzlich besteht eine Mindestkündigungsfrist innerhalb einer vereinbarten Probezeit von 2 Wochen. Diese kann nur aufgrund eines Tarifvertrages oder eines Arbeitsvertrages, wenn darin Bezug auf einen einschlägigen Tarifvertrag genommen wird, verkürzt werden.
Wenn das so vereinbart worden ist, warum nicht?
Ich vermute mal daß es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt und mit diesem Thread zusammenhängt und deshalb das Berufsbildungsgesetz Anwendung findet. Besonders § 22. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Wenn das so vereinbart worden ist, warum nicht?
Ich vermute mal daß es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt und mit diesem Thread zusammenhängt und deshalb das Berufsbildungsgesetz Anwendung findet. Besonders § 22.
Wenn es tatsächlich ein Ausbildungsverhältnis ist, ist das natürlich zutreffend.
würde ich schliessen, daß Diese mindestens begonnen haben muß. Das wäre ja am 30 sten nicht der Fall. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.