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tw. EU Rente+ Weiterbeschäftigung- nun RENTENENTZUG???

 
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Potreli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 15:39    Titel: tw. EU Rente+ Weiterbeschäftigung- nun RENTENENTZUG??? Antworten mit Zitat

A erhält eine Rente wg. teilweiser Erwerbsunfähigkeit auf Dauer, weil sie berufsunfähig ist (A ist vor 1961 geboren); seit 15.02.09 arbeitet sie nun wieder als Pflegefachkraft bei ihren AG (öffentlicher Dienst), der AG hat sie für 20h/Woche weiterbeschäftigt, zuerst täglich für 4h/Woche; nunmehr hat der AG ihr mitgeteilt, dass sie auch 6h pro Tag arbeiten muss, sonst könne er sie nicht mehr weiterbeschäftigen; A machte dies unter erheblichen gesundheitlichen Problemen, da ihre kleine Rente nicht ausreichte.
Nunmehr erhält A ein Schreiben der Rentenversicherung, dass ihr Arbeitgeber ausfüllen soll, indem es darum geht, was A arbeitet und mit welcher Stundenanzahl.

Wäre es möglich, dass A ihre EU-Rente auf Dauer wieder entzogen bekommt, da sie der AG nunmehr mit 6h auch beschäftigt?
Was kann A tun, dass ihre Rente nicht entzogen wird?
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

A hat doch sicher irgendwann mal einen Bescheid bekommen, wie viele Stunden sie noch arbeiten kann. Wenn sie mehr arbeitet entfällt der Anspruch auf Rente.

Man kann nicht Rente wg. Erwerbsunfähigkeit beziehen und gleichzeitig fast voll arbeiten, das sich das widerspricht sollte aber irgendwie jedem klar sein oder?

MfG
Matthias
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MUNGA
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 16:41    Titel: tw. EU Rente+ Weiterbeschäftigung- nun RENTENENTZUG??? Antworten mit Zitat

nach ärztlichem Urteil war die Einsatzfähigkeit als Pflegefachkraft auf weniger als die Hälfte gesunken, sodass im vorliegenden Beispiel ein Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.

Unterstellen wir mal, die Rente hätte Lohnersatzfunktion und mit dem Einkommen wird 3/4 der früheren Tätigkeit erzielt. Bleibt da dann noch ein Raum für eine teilweise Rente wegen Berufsunfähiglkeit, da "der Beruf" nicht mehr ausgeübt werden kann?

Theoretisch anders wäre der Sachverhalt dann zu beurteilen, wenn der Berechtigte die Tätigkeit auf Kosten seiner Restgesundheit ausüben würde. Die skann ich aber nicht unbedingt erkennen.
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TrixiMaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 172
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten wir das Thema vor kurzem nicht schon einmal?

TrixiMaus
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, hatten wir!
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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