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magnus567
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 16:00    Titel: mehrere verschiedene Betriebszwecke Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wisst ihr die Antwort auf folgende Frage:

X ist Unternehmer und schon seit Jahren als Bauunternehmer tätig. Nun will sich X eine Photovoltaikanlage anschaffen und mit dieser Strom produzieren.

Frage: Muss X dafür ein zweites Unternehmen gründen ? Oder kann X die Einnahmen und Ausgaben über die Gewinnermittlung des Bauunternehmens erfassen?

Vorteil für X: Für die Anschaffung der Anlage kann X einen Investitionsabzugsbetrag bilden, wenn er die Anlage als "Gesamtunternehmer" anschafft. Wenn er für den Betrieb der Photovoltaikanlage ein neues Unternehmen gründet kann er keinen Investitionsabzugsbetrag bilden, da er zum Stichtag als Existenzgründer keine verbindliche Bestellung vorweisen kann...
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich sehe keine Gründe, die der Zurechnung der PV-Anlage zum bestehenden Betriebsvermögen des Bauunternehmers widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
ich sehe keine Gründe, die der Zurechnung der PV-Anlage zum bestehenden Betriebsvermögen des Bauunternehmers widersprechen.
Das Finanzamt i.d.R. schon. Für die ist das ein eigener Gewerbebetrieb. Mit der Folge, dass die Rücklage nach § 7g a.F. nur bei verbindlicher Bestellung anerkannt wurde. Beim Investitionsabzug sieht`s wohl ähnlich aus. Zu dem Thema gibt es m.W. auch entsprechende Rechtsprechung.

Ein Bauunternehmer könnte die Anlage aber womöglich als "Anschauungsobjekt" deklarieren und damit einen Zusammenhang mit dem bestehenden GewB darstellen.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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