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Während des Elterngeldes geht der Betrieb in insolvenz

 
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emrahx99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 16:53    Titel: Während des Elterngeldes geht der Betrieb in insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Beispiel:

Person A geht in Elternzeit und bezieht Elterngeld. Kurz vor Ablauf des Elterngeldes (die Person wollte danach weiter arbeiten), geht der Betrieb in Insolvenz.

Hat die Person Anspruch auf Arbeitslosengeld und wenn ja, auf welcher Berechnungsgrundlage? Wird dann das Einkommen aus der letzten Beschäftigung berücksichtigt (vor dem Elterngeld) oder die letzten Bezüge aus dem Elterngeld?

Vielen Dank
Gruß Emrahx99
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Zeiträume Elterngeld und Elternzeit sind gleich?

Wenn ja gibt es meines Wissens ALG 1 auf Basis des alten (vollen) Gehalts.

Wobei man für volles ALG 1 evtl. eine Betreuung des Kindes nachweisen müsste.


MfG
Matthias
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