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Verfasst am: 24.03.09, 17:14 Titel: Verrechnung von Ableseeinheiten
Hallo zusammen,
Mieter zieht zum 01.06.2007 in neue Wohnung ein und übernimmt 65 Ableseeinheiten vom Vormieter (laut Ableseprotokoll) Im November findet Jahresablesung statt, bei der Mieter nicht anwesend ist und 103 Einheiten selbst abliest und verrechnet bekommt! Mieter zieht dann am 30.06.2008 aus Wohnung aus und es werden 366 Einheiten abgelesen!
Was darf auf der Abrechnung 2007-2008 verrechnet werden? 366 Einheiten Gesamt oder 366 Einheiten - 65 Einheiten vom Vormieter, welche übernommen wurden?
Wie ist die Rechstlage?
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 24.03.09, 17:45 Titel:
Abrechnung 2007-2008? Wenn die Ablesung im November stattfand, würde ich meinen, der Abrechnungszeitraum wäre das Kalenderjahr. Hier wäre der Startwert also 65 und der Endwert 103 (plusminus ein paar Zerquetschte, über die man sich aber nicht streitet). Die Differenz sollte dann die abzurechnenden Einheiten ergeben; wenn nicht schon die 103 die Differenz angeben.
Nach der Ablesung im Vorjahr sollte der neue Startwert aber wieder bei Null sein; oder handelt es sich um ein fortlaufend zählendes elektronisches Gerät? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
danke für Deine Antwort!
zur Erklärung: Vormieter zieht zum 01.06.2007 aus Wohnung aus und hinterläßt 65 Einheiten laut Ableseprotokoll! (aus Zeitraum November 2006-Juni 2007) Im November 2007 ist die nächste Ablesung mit 103 Einheiten (bedeutet 65 Einheiten Vormieter + 38 Einheiten von mir= 103 Einheiten)
Zum 30.06.2008 ziehe ich aus und Endablesung durch Vermieter ergibt 366 Einheiten! Nun stellt mir mein Vermieter 366 Einheiten -33,3 Kaltverdunstung - 103 in Rechnung, obwohl ich doch nur 301 Einheiten verbraucht habe . . . Es handelt sich um Verdunstungsröhrchen die im November 2007 nicht gewechselt wurden.
Verdunsterröhrchen werden normalerweise jedes Jahr gewechselt, eigentlich ist auch immer die Flüssigkeit in einer anderen Farbe, so dass zu erkennen ist, ob gewechselt wurde.
Sicher, dass keine Schätzung vorliegt?
Außerdem verstehe ich das mathematisch nicht.
Ablesewert 366, davon zieht Vermieter Kaltverdunstung 33,3 (so hoch?) ab und den Vorjahreswert von 103, ergibt also 229,7.
Wieso wurden dann 301 Einheiten verbraucht? _________________ Gruß
Jutta
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 27.03.09, 11:39 Titel:
Wenn der Vermieter aber nur 229,7 haben will, also den Betrag seit November, dann sollte es doch nichts zu meckern geben? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Verfasst am: 27.03.09, 22:46 Titel: Hallo zusammen . . .
wenn im Zeitraum November 2006 - November 2008 366 Einheiten anfallen
und davon 65 Einheiten von meinem Vormieter im Zeitrum November 2006 - Juni 2007 verbraucht werden, dann sollte ich doch im Juni 2008 keine 366 Verrechnungseinheiten mehr haben, oder sehe ich das falsch?
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