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Copyright einer .gif Datei

 
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Coonie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 01:02    Titel: Copyright einer .gif Datei Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal kurz eine Frage zu einem aktuellen Fall.

Jemand erstellt ein Forum über einen Internetanbieter. Das Forum ist seid dem 7.3.09 online, und der Administrator hat seinem Account ca. 5 Tage nach Erstellung des Forums eine .gif Datei als persönliches Profilbild zugefügt. Bei jedem Beitrag den der Admin verfasst erscheint nun diese .gif Datei. Nun bekommt der Admin eine Email wegen einer Copyrightverletzung. Der Ersteller dieser .gif Datei verlangt einen Schadensersatz zwischen 1000€ und 2000€, andernfalls werde er rechtliche Schritte einleiten.

Der Admin hatte dieses Bild aus einem Portal für Katzenzüchter Kopiert, wo diese .gif Datei in Verbindung mit dem Ersteller vorkam. Am unterem Ende der Seite auf der diese .gif Datei war, befand sich ein kleiner Copyright Hinweiß. Der Admin hat auch sofort nachdem er die Email bekam, die .gif Datei aus dem Forum entfernt.

Wie ist die Rechtslage?

Gruß Yvonne
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 02:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hat der Admin wohl eine Urheberrechtsverletzung begangen, für die er dem Urheber angemessenen Schadensersatz zahlen muß.

"Zwischen 1000 und 2000 EUR" erscheint jedoch unangemessen hoch, vermutlich ist eher etwas im Bereich von 100 bis 250 EUR angemessen.

Daß es mal wieder um streitbare Züchter geht, dazu spare ich mir trotz später Stunde mal den Kommentar...
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Coonie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 03:34    Titel: Antworten mit Zitat

Würde ein solcher Fall überhaupt vor Gericht kommen? Und wenn ja, müsste der Admin dann sämmtliche Kosten (Anwalt des Klägers, Prozesskosten, usw.) zahlen?

Muss der Ersteller der .gif Datei nicht erstmal Mahnen und zum Entfernen auffordern? Oder kann er direkt Schadensersatz beanspruchen?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
"Zwischen 1000 und 2000 EUR" erscheint jedoch unangemessen hoch, vermutlich ist eher etwas im Bereich von 100 bis 250 EUR angemessen.

Ich weiß zwar nicht wie es bei Grafiken ist. Sollte es ähnlich sein wie bei Lichtbildern, wären 100 bis 250 Euro aber wohl wiederum etwas wenig Sehr glücklich
Lizenzanaloges Honorar plus 100 Prozent Zuschlag wegen unterlassenem Bildquellennachweis plus Zuschlag wegen nicht genehmigter Nutzung (und der kann, unter gewissen Voraussetzungen, bis zum fünffachen des eigentlichen Honorars betragen).

Aber: bei einer Grafik spielt m. W. auch das Erreichen der erforderlichen Schöpfungshöhe eine Roille, um überhaupt urheberrechtlichen Schutz zu genießen.

Coonie hat folgendes geschrieben::
Muss der Ersteller der .gif Datei nicht erstmal Mahnen

Nö.
Coonie hat folgendes geschrieben::
und zum Entfernen auffordern?

Wird i. d. R. parallel zur Forderung gemacht, da sich das geforderte lizenzanaloge Honorar auf die bislang erfolgte Einblendung bezieht.
Coonie hat folgendes geschrieben::
Oder kann er direkt Schadensersatz beanspruchen?

Ja.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vor Gericht wird es dann wahrscheinlich kommen (die Höhe des Streitwertes ist dabei egal), wenn der Admin die Forderung als solche oder in der Höhe nicht anerkennen möchte und beide keine andere einvernehmliche Lösung finden (und der Anspruchssteller seine Forderung natürlich dann vor Gericht durchsetzen will).

Wird dann der Admin auf die Forderung verurteilt, dann hat er die angefallenen Kosten zu tragen (also seine Koste,. die des Gerichtes und der Gegenseite).
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Coonie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sein muss, ist der Admin ja bereit zu zahlen. Aber nicht den angegebenen Betrag. 100 - 250€ habe ich nun schon von mehreren Leuten gehört und von daher hofft der Admin natürlich, dass es ein angemessener Betrag ist. Der Admin hat auch im Internet gelesen, dass eine *.gif Datei kein Lichtbild im Sinne des § 72 UrhG ist.
Kann man für so eine Datei nicht einen Wert auch außergerichtlich festlegen und den dann als Schadensersatz zahlen?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Rechnen sie doch mal nach nordlichts Auflistung nach:
250€ übliche Lizenzkosten
+100% Aufschlag für unterlassenen Quellennachweis
+ bis zu 500% Aufschlag für Widerrechtliche Nutzung.

Bei welcher Summe kommen wir da an?
Ansonsten, wie ich schon Schrieb: Der Admin kann dem Rechteinhaber jetzt schreiben: Nö, 1000€ zahl ich dir nicht, höchstens 250€.

Wenn der nun Antwortet: Ich will aber unbedingt 1000€ haben und gehe damit vor Gericht!

Dann wird sich wohl ein Richter damit auseinandersetzen müssen, ob die Geforderte Summe von 1000€ gerechtfertigt ist.

Der Admin hat also folgende Optionen:
- Er zahlt die geforderte Summe, auf die Gefahr hin zu viel zu bezahlen, hat dafür das Risiko eines Rechtstreites abgewendet
- Er versucht sich aussergerichtlich und gütlich mit dem Rechteinhaber zu einigen ("Bist du vielleicht auch mit 400€ zufrieden"), das funktioniert aber nur, wenn man ein Gegenangebot hat, das von der Gegenseite angenommen wird.
- Er verweigert die Zahlung des Geforderten Summe, mit den Ausgangsmöglichkeiten, daß er recht bekommt und die in dieser Höhe geforderte Summe nicht zu zahlen ist, aber auch mit dem Risiko, daß die Summe als Rechtmäßig erkannt wird und er noch die weiteren Unkosten zu tragen hat.

Welche der drei optionen er in Anspruch nimmt, kann nur der Admin für sich entscheiden.
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Coonie hat folgendes geschrieben::
Der Admin hat auch im Internet gelesen, dass eine *.gif Datei kein Lichtbild im Sinne des § 72 UrhG ist.

*.gif ist ja nunmal nur ein digitales Dateiformat (wie jpg, tif, eps etc.) und das Dateiformat an sich, genau so ob überhaupt digital verbreitet oder in Printmedien, ist völlig unerheblich für einen eventuellen urheberrechtlichen Schutz.

Gruß
Rena
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Coonie hat folgendes geschrieben::
Der Admin hat auch im Internet gelesen, dass eine *.gif Datei kein Lichtbild im Sinne des § 72 UrhG ist.

Ich habe zwar auch immer dann, wenn ich .gif lese eine Grafik im Hinterkopf, da ich fast ausschließlich mit .jpg, .tif oder RAW-Formaten arbeite, selten mit .gif. Aber Rena Hermann hat natürlich völlig Recht. Auch ein Lichtbild kann ich als .gif abspeichern. Insofern stimmt die eingangs zitierte Aussage natürlich nich, dass eine gif-Datei kein Lichtbild im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sein kann.. Sollte es sich bei der .gif-Datei um ein Lichtbild handeln, würde natürlich auch die in meinem ersten Beitrag erwähnte Schöpfungshöhe irrelevant sein, da diese bei Lichtbildern nicht gegeben sein muss.
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VersKfm
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Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag,

durch Zufall stoße ich auf diese Diskussion, die für mich besonders interessant ist, weil ich davon ausgehe, dass ich es bin, dessen Copyright verletzt wurde.

Damit Sie sich ein besseres Bild von der "Grafik" machen können ... hier ist sie:

[img]http://www.maine-coon-syndicate.com/BourbonAvatar.gif[/img]

Es handelte sich zunächst um die Fotografie eines meiner Tiere, die ich anschließend mit geeigneter Software (und einigem Aufwand) zu einer animierten Grafik machte.

Dieser Grafik bediene ich mich vor allem in einem von mir seit etwa 4 Jahren geleiteten Forum und ich habe eine ähnliche oder vergleichbare bisher nirgends gesehen. Von einer gewissen Schöpfungshöhe gehe ich daher aus.

Viele Grüße
Peter

PS.: Obwohl BBCode erlaubt ist, erscheint das Bild leider nur als Link ...
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um ein Foto handelt ist, wie ich bereits schrieb, die Schöpfungshöhe irrelevant, da Lichtbilder grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind.

Im Übrigen (und ganz nebenbei): es gibt in Deutschland kein Copyright! Satt dessen gibt es das Urheberrechtsgesetz.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

VersKfm hat folgendes geschrieben::
Damit Sie sich ein besseres Bild von der "Grafik" machen können ... hier ist sie:

http://www.maine-coon-syndicate.com/ [...]


Ach Gottchen, die Katzenzüchter mal wieder, klar...

Jaja, bin schon weg und habe nix gesagt... Mit den Augen rollen
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ach Gottchen, die Katzenzüchter mal wieder, klar...

Den Kommentar hatte ich mir mühevoll verkniffen Teufel-Smilie
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

*manchmal frag ich mich, ob nicht, ob die extremen Gruppen einen Löschungsanspruch haben, wenn ihr Forum zu einem Karnickelzüchterforum wird Winken*
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