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mal angenommen Familie K kauft beim Ticketshop F Konzertkarten. Dieses Konzert findet nicht statt da der Veranstallter nicht in der Lage ist "dies durchzuziehen".
Familie K geht also wieder zum Ticketshop F um sich sein Geld wieder zu holen.
Ticketshop F gibt nen Zettel raus mit diesem Inhalt und erzählt das sie dafür nicht Haften.
"Sehr geehrter Kunde
nach Auskunft der Firma lalala, Musterstr. 1, 00000 Musterhausen, können für o.a. Schlager open air keine Stornos mehr vorgenommen werden, da auf den Geldern Pfändungen vorliegen.
Sie müssen bitte Ihre Forderungen gegenüber dem Veranstalter, Fa C, Herrn Mustermann, Musterstr, 00000 Musterhausen, selbst geltend machen.
Die von uns (Ticketshop F) vereinnahmten Eintrittsgelder sind gänzlich von der Fa. lalala, treuhänderisch vereinnahmt worden und konnten, lt. Aussage Fa. lalala, nur bis zu der Höhe der Pfändung zurückerstattet werden. Dies trifft im Falle der bei uns (Ticketshop F) gekauften Karten zu.
Wir bedauern zutiefst, Ihnen keine anderweitigen Angaben machen zu können.
Ihr Ticketshop F"
Der Veranstallter ist somit Insolvenz gegangen und auch nicht mehr zu erreichen. Familie K hat seine Tickets noch und das Geld ist weg.
Nach Meinung von Familie K ist der Ticketshop nun in Haftung. Familie K hat das Geld, die Rechnung sowie die Karten dort bezogen. Mal angenommen Familie K hat auch schon mit Ticketshop F gesprochen welcher sehr pampig geantwortet hat und auch erklärt hat das sie absolut keine Haftung hat.
Was sollte Familie K machen?
Wie ist die Rechtslage?
Nach Meinung von Familie K ist der Ticketshop nun in Haftung.
Worauf stützt Famiile K diese Meinung?
Shell hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage?
Was sagen die Vertrags/Geschäftsbedingungen es Ticketshops dazu? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ich bin jetzt mit den gängien Geschäftsmodellen der Ticketshops nicht vertraut, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass diese quasi nur als "Mittelsmann" dienen und der eigentliche Vertrag tatsächlich mit dem Veranstalter zustande kommt.
Der Ticketshop reicht die Dinge(Leistungen wie Forderungen) also quasi nur weiter. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 24.03.09, 19:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
Habe mir gerade mal gängige AGBs von Online Ticketsshops durchgelesen, steht tatsächlich drin das ein Vertrag zwischen Käufer und Veranstallter besteht. Vermutlich dann auch bei Ticketshop F.
Was sollte Familie K nun tun?
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 25.03.09, 01:08 Titel:
Der reguläre Weg wäre, beim Insolvenzverwalter die Forderung geltend zu machen. Wie gut die Chancen sind, einen (für gewöhnlich sehr kleinen) Prozentsatz des Geldes wiederzubekommen kann nicht beurteilt werden.
Man kann natürlich auch mit den Karten ein kleines Feuerchen machen und vielleicht so noch etwas Spaß haben
Die Frage: "Was soll jetzt getan werden" ist schwierig zu beantworten - das müsste Familie K ganz alleine entscheiden.
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