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Verfasst am: 24.03.09, 19:08 Titel: vergütung bei probearbeit?
hallo forum,
angenommen, eine person bewirbt sich auf eine teilzeitstelle und wird daraufhin zu einem vorstellungsgespräch eingeladen. dieses gespräch erweckt bei dem potentiellen neuen arbeitgeber das interesse an dieser person. aus diesem grund fragt der potentielle arbeitgeber die person, ob diese nicht noch ein weiteres mal zu einer probearbeit kommen könnte, da dieses vorgehen in diesem hause so üblich sei. die person willigt ein und fährt ein paar tage später zur probearbeit. dort wird sie einer mitarbeiterin zugeteilt und schaut dieser über die schulter, führt aber auch diverse arbeiten selbst aus.
wieder ein paar tage später erhält die person eine absage. nun würde die person gerne die probearbeit in rechnung stellen (sofern das möglich ist). welche möglichkeiten hätte sie?
Handelte es sich um ein "Einfühlungsverhältnis", dann besteht kein Vergütungsanspruch und keine Arbeitspflicht. Ansonsten sind Probearbeiten zu vergüten.
Durch des Vorschlag des Arbeitgebers doch erst einmal zur Probe zu arbeiten und dem Arbeitsantritt des Arbeitnehmers ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer vereinbarten Probezeit entstanden. Da Kündigungen des Arbeitsverhältnisses nur schriftlich möglich sind, besteht das Arbeitsverhältnis ers einmal ungekündigt fort.
Anstelle des AN würde ich jetzt mal meine Arbeitskraft anbieten und entsprechende Entlohnung verlangen. _________________ mfg
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