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Verfasst am: 24.03.09, 19:44 Titel: Negativer Lehrer-Entscheid für M-Zug in Bayern - anfechtbar?
Ein Schüler in Bayern möchte ab der 6. Klasse Hauptschule in den M-Zug wechseln.
Da der Noten-Durchschnitt (2,33) überschritten ist, wird ein Antrag auf Lehrerentscheid gestellt (Durchschnitt Hauptfächer 3,33).
Die Lehrer befinden den Schüler als nicht für den Übertritt in den M-Zug geeignet.
Können die Eltern gegen diesen Bescheid Einspruch erheben?
Können die Eltern trotzdem darauf bestehen, dass ihr Kind den M-Zug besuchen soll?
Wäre es möglich, dass der "nicht geeignete Schüler" probehalber für einige Monate den
M-Zug-Unterricht besucht?
der Schüler hat keine LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche).
Die Noten belaufen sich auf D 3 / M 3/ Englisch 4.
Der Klassenleiter hatte den Schülern die Hoffnung mitgegeben, dass an der Schule auch schon Schüler mit Durchschnitt 3,33 genommen worden waren....
Allerdings sind diesmal viele mit diesem Notenschnitt nicht genommen worden, kommt wohl darauf an, wie schnell die M-Zug-Klasse voll ist....
Würde gerne wissen, ob man als Elternteil trotzdem darauf bestehen kann, dass der Schüler den M-Zug besucht....
Wie sähe es aus, wenn der Schüler die 6. Klasse wiederholen möchte: hierzu muss er doch nicht "die Noten dafür haben", wie der Klassleiter sagte, das geht doch auch auf freiwilliger Basis/Antragstellung? Ein Notenschnitt von 2,33 ist doch leichter erreichbar als einer von 2,0 (7.Klasse).
Der Schüler möchte wechseln und hat den Wunsch geäußert, die 6. Klasse wiederholen zu wollen. (Eltern wären nicht begeistert darüber, wollen sich jedoch darüber erkundigen).
das freiwillige Wiederholen ist geregelt im § 48 der oben verlinkten Volksschulordnung. Demnach können die Eltern einen Antrag stellen, entscheiden tut die Lehrerkonferenz.
Ich würde mal mit dem Klassenlehrer darüber reden, dessen Eindrücke werden wohl maßgeblich für die anderen Lehrer sein.
Kämen im Zweifelsfall noch andere Hauptschulen in Frage, oder ist der Schüler weitgehend auf diese Schule angewiesen?
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