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Mieter A unterzeichnet einen Mietsvertrag für eine Doppelhaushälfte. 3 jahre Später stirbt der Vermieter. Bis zum Verkauf des Grundstücks lief alles über eine Erbengemeinschaft. Als dann ein neuer Vermieter kam stellte er sich kurz bei Mieter A vor übergab ihm seine Bankdaten zwecks Miete und ging. Jetzt die Frage.
Kann der neue Vermieter Stillschweigend den alten Mietvertrag, also ohne Kenntnis des Mieters übernehmen?
Oder muß er ein Schriftstück machen wo drin steht das er den bestehenden Mietvertrag übernimmt?
Oder muß er sogar einen neuen Mietvertrag aufsetzen?
Der bestehende Mietvertrag geht kraft Gesetzes (§ 566 BGB) mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Vermieter über. Weitere Zusätze sind also nicht erforderlich.
Ganz vorsichtige Mieter lassen sich allerdings eine Bestätigung des alten Vermieters oder einen Kaufvertrag oder einen Grundbuchauszug zeigen. Kann ja jeder kommen ...
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