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In der Probezeit geblitzt, Bruder als vermeindlicher "T

 
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s09029
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 20:21    Titel: In der Probezeit geblitzt, Bruder als vermeindlicher "T Antworten mit Zitat

Hallo,

"X" ( 19. Jahre alt) wurde in der Probezeit mit 21 km/h zu schnell geblitzt. Das Auto ist auf seine Mutter zugelassen. Nun kam der Fragebogen. Da "X" keinen Aufbauseminar machen möchte, will Person "X" bzw seine Mutter nun den Bruder "B" von als Fahrer angeben.
Macht sich "X" bzw die Mutter strafbar?
Wie geht es dann weiter? Muss der Bruder auf die Polizeiwache kommen?
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Schoeneberg30
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube auf dem Foto fällt es auf, wenn der Fahrer plötzlich ein weibliches Wesen ist. Seinen Bruder könnte er angeben, dann würde er den selben Brief kriegen und müsste die Konsequenzen tragen. Ich entsinne mich jedoch, dass ich mal mit 30 zuviel geblitzt wurde und ein Polizeibeamter kam zu mir nach Hause und wollte meinen Ausweiß sehen und hat mich mit dem Bliterfoto verglichen, ich kann mich allerdings nicht mehr erinnern, wieso. Sollte also kein Regelfall sein.
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 21:21    Titel: Re: In der Probezeit geblitzt, Bruder als vermeindlicher &qu Antworten mit Zitat

s09029 hat folgendes geschrieben::
Macht sich "X" bzw die Mutter strafbar?

Ja, siehe §164 StGB. Ist allerdings mehr theoretischer Natur, da dies in der Regel von den Sachbearbeitern der Bußgeldstellen nicht angezeigt wird, wenn sie es bemerken. Und selbst wenn in so einem Fall tatsächlich eine Anzeige erstattet wird, so wird diese wohl von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt.
(Dies ist mein Kenntnisstand, beruhend auf den Aussagen eines Mitarbeiters einer Bußgeldstelle in Berlin)
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss weder sich selbst noch Angehörige belasten. Dies ist auch nicht strafbar. Das Problem ist, dass die Bussgeldbehörden ganz gerne den Fahrer ermittelt haben möchten. Eventuell schneit irgendwann ein, wie soll ich es mal ausdrücken, Vollzugsbediensteter des Stadt oder des Landkreises bei ihnen oder Nachbarschaft auf und ermittelt oder der freundliche Polizist von nebenan.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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