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Hallo zusammen, ich benötige zu folgendem Fall ein paar Infos und wäre sehr dankbar wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten:
Im Jahr 2002 schließt A einen Leasingvertrag für ein elektronisches Gerät mit einer Laufzeit von 60 Monaten. Aufgrund von finaziellen Schwierigkeiten kann A die Zahlungen an den Leasinggeber ab dem Monat 11/2004 nicht mehr leisten.
Der Leasinggeber schickt Mahnungen und ist nicht bereit sich mit A gütlich zu einigen.
Am 27.12.2005 stellt der Leasinggeber den Gesamtbetrag an A in Rechnung, A kann den Betrag aber trotzdem nicht bezahlen. Ein weiterer Einigungsversuch der die Verjährung für 1 Monat hemmt scheitert.
Im Dezember 2008 beantragt der Leasinggeber, der nun nicht mehr mit dem gleichen Firmennamen fimiert einen gerichtlichen Mahnbescheid der nun zugestellt wurde.
Meine Fragen hierzu:
Muss der Leasinggeber anzeigen wenn er umfimiert (es handelt sich beidemale um eine AG)?
Kann eventuell deswegen Einspruch eingelegt werden?
Ich habe kürzlich gelesen, dass Beispielsweise ein Arzt seine Rechnung zeitnah erstellen muss, wie ist es in diesem Fall?
Könnte man sich darauf berufen, dass der Leasinggeber schon im Jahre 2004 davon ausgehen musste dass die Raten nicht mehr bezahlt werden können? Und hätte der LG dann die gesamte Summe schon in 2004 fällig stellen müssen?
in den AGB's ist verzeichnet dass nach 2 Monaten bereits der Gesamtbetrag fällig sein würde wenn keine Zahlungen geleistet werden.
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