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Ich wollte mir mal eine Info zu etwas einholen, was mir ein Polizeibeamter letztens sagte. Also 2 Abbiegespuren nach links und 2 Spuren zum ankommen, die meisten denken jetzt wohl, der linke muss links ankommen und der rechte auf der rechten Spur. Nun sagte der Herr mir aber, dass wenn auf der Kreuzung keine gestrichelten Abbiegelinien sind, die die beiden Spuren klar von einander abgrenzen, hat der linke freies Entscheidungsrecht, also könnte er auch rechts ankommen. Ist dies zutreffend?
Edit:
Auf dem oberen seht ihr blau markiert die klaren Begrenzungslininen, die bestimmen, wo man ankommen muss:
Auf dem zweiten Bild existieren diese Linien nicht, beide oberen Fahrzeuge stehen auf Linksabbiegerspuren, normalerweise ist zu beobachten, dass das linke Fahrzeug auf der mittleren Spur und das rechte auf der rechten Spur ankommt, um geradeaus weiter zu fahren, jedoch hat laut Aussage des Polizisten, der linke freie Entscheidung wo er ankommt, er könnte also auch ganz rechts ankommen und bei einer Kollision, wäre der rechte Schuld, weil ja keine Abbiegelinien da sind, die die beiden Spuren von einander trennen, ist diese Aussage korrekt oder nicht?
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 24.03.09, 21:32 Titel:
Häh???? Was sind den Spuren zum Ankommen???? Wenn ich mich recht erinnere kann man auf Straßen von vorn, von links, von rechts und von hinten ankommen. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Es geht nach den zwei Linksabbiegerspuren auch zweispurig weiter. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 24.03.09, 22:17 Titel:
Bilder mit Linien, die da sind und dann noch nicht. Das schaue ich mir morgen früh mal an. Gute Nacht nach 11 Stunden Nachtdienst. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nun sagte der Herr mir aber, dass wenn auf der Kreuzung keine gestrichelten Abbiegelinien sind, die die beiden Spuren klar von einander abgrenzen, hat der linke freies Entscheidungsrecht, also könnte er auch rechts ankommen.
das ist Unsinn.
Beim zweistreifigen Abbiegen (ob mit oder ohne Linien) ist ein Wechsel auf den jeweils anderen Fahrstreifen zwar zulässig, (und zwar für BEIDE!), dabei müssen aber die Vorschriften der StVO über den Fahrstreifenwechsel eingehalten werden:
Zitat:
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
[...]
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.
Vermutlich wurde bei der Befragung des Polizsten etwas verwechselt (ob nun durch den Fragenden oder den Polizisten vermag ich nicht zu sagen), denn es gibt auch folgende Situation:
Zwei Fahrzeuge nähern sich gleichzeitig einer Kreuzung, der eine von Norden, der andere von Süden. Beide wollen nach Westen abbiegen, der von Süden also aus seiner Sicht nach links, der von Norden aus seiner Sicht nach rechts. Die Fahrbahn Richtung Westen hat zwei (oder mehr) Fahrstreifen.
Dann gilt: Der Rechtsabbieger (also der von Norden) hat die freie Fahrstreifenwahl, er darf also auch auf dem linken der weiterführenden Fahrstreifen "ankommen". Der Linksabbieger muss ihn durchfahren lassen.
Dazu aus der StVO:
Zitat:
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
[...]
(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
Ist der Rechtsabbieger (und ggf. alle weiteren entgegenkommenden Fahrzeuge) durchgefahren, dann darf auch der Linksabbieger losfahren und seinen weiterführenden Fahrstreifen frei wählen.
In dieser Situation unterliegen wohl recht viele Linksabbieger dem möglicherweise folgenschweren Irrtum: "Wer nach links abbiegt, hat den linken Fahrstreifen, wer nach rechts abbiegt den rechten Fahrstreifen zu wählen." - und fahren gleichzeitig mit dem Rechtsabbieger los ...
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.03.09, 12:25 Titel:
Ja, das weiß ich, da gibt es ja die Regel, Rechtsabbieger vor Linksabbieger. Nur in diesem Fall war ich mir nicht sicher, denn der Polizeibeamte sagte mir das nebenbei, ich fragte ihn garnicht danach, er sagte viele Autofahrer wissen garnicht, das....
Mich wundert es dann allerdings, warum bei manchen Kreuzungen mit 2 Abbiegespuren gestrichelte Linien existieren und bei anderen nicht.
In dieser Situation unterliegen wohl recht viele Linksabbieger dem möglicherweise folgenschweren Irrtum: "Wer nach links abbiegt, hat den linken Fahrstreifen, wer nach rechts abbiegt den rechten Fahrstreifen zu wählen." - und fahren gleichzeitig mit dem Rechtsabbieger los ...
gez. Lempel
Puh, da habe ich jetzt aber was gelernt. Ich dachte nämlich auch das der Rechtsabbieger immer die rechte und der Linksabbieger die linke Spur wählen muss. Ich habe schon 1000 mal geflucht wenn ein Rechtsabbieger in die linke Spur abgebogen ist.
Ich selbst bin dann logischerweise immer in die rechte Spur abgebogen wenn ich rechts abbiegen musste. Fand ich eigentlich auch Sinnvoll weil dann alle gleichzeitig abbiegen können. Andersrum wird die Gegenseite (meiner Meinung nach unnötigerweise) aufgehalten - zumal oft nicht zu erkennen ist wie der Gegenüber sich verhält und man wartet obwohl man hätte fahren können weil der andere doch die rechte Spur nimmt.
Ich werde aber zugunsten der Linksabbieger auch weiterhin die rechte Spur wählen wenn ich rechts abbiege.
Aber gut........ ein Ärgernis weniger. Wenn er Rechtsabbieger in der Situation recht hat dann muß ich nicht motzen
Ich wollte mir mal eine Info zu etwas einholen, was mir ein Polizeibeamter letztens sagte. Also 2 Abbiegespuren nach links und 2 Spuren zum ankommen, die meisten denken jetzt wohl, der linke muss links ankommen und der rechte auf der rechten Spur. Nun sagte der Herr mir aber, dass wenn auf der Kreuzung keine gestrichelten Abbiegelinien sind, die die beiden Spuren klar von einander abgrenzen, hat der linke freies Entscheidungsrecht, also könnte er auch rechts ankommen. Ist dies zutreffend?
Hierbei macht man innerhalb eines Abbiegevorganges einen Fahrstreifenwechsel, das die Abbiegelinien nicht durchgezogen ist. Hierbei ist folgendes zu beachten:
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
[/quote] _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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