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Darf die Polizei Bilder auf meiner Digitalkamera betrachten?
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Ruzd
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Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 22:14    Titel: Darf die Polizei Bilder auf meiner Digitalkamera betrachten? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe am Bahnhof von einem mit Graffiti besprühtem Zug Fotos gemacht, dabei hat mich ein Mitarbeiter der Bahn gesehen.

Als ich den Bahnhof verlassen wollte, wurde ich von 4 Polizisten angehalten die meinen Ausweiß sehen wollten, das es ja Pflicht ist, habe ich das auch getan, dann wollte einer aber die Bilder auf der Digitalkamera sehen, nun gut, da ich es eilig hatte und ich mir gedacht habe das die eine Verweigerung nicht einfach hinnehmen hab ich ihm die Kamera gegeben.

Er hat sich die drei Bilder angeguckt, und natürlich weiter geguckt bis er 1-2 Bilder mit Verwandten gesehen hatte, dann hat er aufgehört.

Ich habe die Graffitis selber nicht gesprüht(jedoch interessiert es mich), die Polizei meinte aber " Wer Bilder macht, der sprüht meistens auch" mit dieser Begründung wollten sie meinen Ausweiß sehen, er hat meine Daten aufgeschrieben und überprüfen lassen(wie es scheint), dann hat er mich nach der Digitalkamera gefragt.

Darf die Polizei meine Fotos einfach so angucken?, es ist doch erlaubt Fotos zu machen, ich habe nichts getan was gegen ein Gesetzt verstossen hat.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 13.02.09, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie ihre Kamera freiwillig aushändigen, damit die Polizisten nach Bildern gucken, dürfen sie es auch.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie zieht ein Normalbürger zwischen dem Wollen des Beamten und dessen Berechtigung und Bereitschaft, dieses Verlangen durchzusetzen, die Grenze?

Es erscheint mir etwas simpel, das dann einfach mal nur mit Freiwilligkeit zu erschlagen.

Könnte der Betroffene im Verweigerungsfall auch erfolgreich argumentieren, er hätte gar keinen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet, weil der Beamte ja nur einen Wunsch geäußert hätte?
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 13.02.09, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Könnte der Betroffene im Verweigerungsfall auch erfolgreich argumentieren, er hätte gar keinen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet, weil der Beamte ja nur einen Wunsch geäußert hätte?

Die Verweigerung der Herausgabe erfüllt nicht den Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Also muss der Betroffene hier überhaupt nicht in diese Richtung argumentieren.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das mag ja sein, vielleicht habe ich das einfach etwas zu realitätsnah gesehen.

Ich stelle mir eben vor, in der geschilderten Situation verweigert der Angehaltene den Wunsch. Bleiben die dann alle bis zum Sanktnimmerleinstag da stehen?

Wie löst man eine solche Situation auf?

Wird der Betroffene so lange aufgehalten, bis er freiwillig gestattet? Und wenn er nicht gestattet und irgendwann der Ansicht ist, er wäre nun lange genug aufgehalten worden und sich zum Gehen wendet, dann lassen sie ihn gehen?
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 13.02.09, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Ich stelle mir eben vor, in der geschilderten Situation verweigert der Angehaltene den Wunsch. Bleiben die dann alle bis zum Sanktnimmerleinstag da stehen?

Wie löst man eine solche Situation auf?

Wird der Betroffene so lange aufgehalten, bis er freiwillig gestattet? Und wenn er nicht gestattet und irgendwann der Ansicht ist, er wäre nun lange genug aufgehalten worden und sich zum Gehen wendet, dann lassen sie ihn gehen?

Entweder alle gehen ihrer Wege oder die Polizisten lassen sich dazu hinreißen eine (m.M. nach) unrechtmäßige Maßnahme durchzuführen und nehmen sich die Kamera mittels Zwang. Wehrt sich der Betroffene dagegen, ist dies straffrei.
Eigentlich lernt man in der Polizeiausbildung nur solche "Maßnahmen" durchzuführen, die auch dann rechtmäßig sind, wenn man sie zwangsweise durchsetzen muss. Ich hab aber auch schon von Kollegen gehört, die irgenwelche "Maßnahmen" versuchen durchzuführen, die nur auf Freiwilligkeit des Betroffenen basieren. Winken
Mir persönlich ist sowas zu blöd. Ich will nicht auf die Nachfrage: "Muss ich das jetzt machen?" antworten müssen: "Nö, aber ich wollte mal nachgefragt haben..." Cool
Grundsätzlich kann jedoch jeder Bürger freiwillig Grundrechtseingriff an sich durchführen lassen, soviel er will. Eine Ermächtigungsgrundlage ist dafür nicht notwendig.
So hilft sich übrigens gerade meine Dienststelle aus der Gefahr im Verzug- Sache bei Blutproben.
Wir haben die offizielle Anordnung, zu fragen, ob der Betroffene die Blutprobe freiwillig macht oder nicht. Macht er sie, ist laut hiesiger Meinung (also meiner Dienststelle sowie dem örtlichen Amtsgericht sowie der StA) keine richterliche Anordnung mehr nötig... Geschockt
Man kanns also auch auf die Spitze treiben... Mit den Augen rollen
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:30    Titel: Re: Darf die Polizei Bilder auf meiner Digitalkamera betrach Antworten mit Zitat

Ruzd hat folgendes geschrieben::
...
Darf die Polizei meine Fotos einfach so angucken?,



Ja - jedoch "nicht einfach so" - aber die Polizei durfte das in obig beschriebenen Fall. Hierbei handelt es sich um eine repressive Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:34    Titel: Re: Darf die Polizei Bilder auf meiner Digitalkamera betrach Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::

Ja - jedoch "nicht einfach so" - aber die Polizei durfte das in obig beschriebenen Fall. Hierbei handelt es sich um eine repressive Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln.


Geschockt Welche Beweismittel???
Das der Zug mit Farbschmierereien beschädigt wurde, steht doch fest.
Wozu ist dann bitteschön die Durchsicht der Bilder nötig?
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:37    Titel: Re: Darf die Polizei Bilder auf meiner Digitalkamera betrach Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::

...
Wozu ist dann bitteschön die Durchsicht der Bilder nötig?



och Eierhahn.... ich traue Ihnen recht genau zu, dass die Wissen, wozu die Durchsicht nötig ist....
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

@Eierhahn zum Beitrag von 11:51 Uhr:

Das klingt einleuchtend, so wäre auch mein Verständnis.

Im Grunde wollte ich vor allem darauf hinaus, dass die Forderung nach solchen „freiwilligen Duldungen“ eine hervorragende Grundlage für eine überflüssige Eskalation bietet.

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Mir persönlich ist sowas zu blöd. Ich will nicht auf die Nachfrage: "Muss ich das jetzt machen?" antworten müssen: "Nö, aber ich wollte mal nachgefragt haben..."

Sehe ich ganz genauso. Und man vermeidet es bei dieser Sichtweise, sich in unnötigen Zugzwang zu begeben, um nicht blöd auszusehen. Winken
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Kormoran
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:34    Titel: Re: Darf die Polizei Bilder auf meiner Digitalkamera betrach Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Ja - jedoch "nicht einfach so" - aber die Polizei durfte das in obig beschriebenen Fall. Hierbei handelt es sich um eine repressive Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln.
Und wie so oft: Quelle?

Wächter hat folgendes geschrieben::
ich traue Ihnen recht genau zu, dass die Wissen, wozu die Durchsicht nötig ist....
Vielleicht meldet sich auch Eierhahn noch, aber zwischenzeitlich schon mal ich: mag ja sein, daß die das wissen. Ich aber nicht. Also klären Sie uns doch bitte auf.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

@Biber

SRY wegen der Quelle. Ich ging einfach davon aus, dass der §102 StPO als Durchsuchungsbefugnis allgemein bekannt sei; gerne ergänze ich doch diese Quelle hier. Natürlich könnte man auch über eine Durchsuchung nach 103 StPO spekulieren - das hängt dann jedoch vom Status der Person/Täter/Betroffenen ab; über den Status können wir hier relativ wenig wissen, da der Fragesteller dazu nix schrieb und wir nicht wissen, was der Polizist vor Ort "gedacht" hat.

Seien Sie und der TE sich aber gewiss, dass der Polizist in obigem Fall durchaus die Kamera "durchsuchen" durfte.

Eine Spekulation über sachliche, örtliche Zuständigkeit und Formforschriften erspare ich uns, und unterstelle dass der Polizist alles richtig gemacht hat.
So wie der Sachverhalt sich liest, gehe ich von repressivem Einschreiten aus; jedoch könnte man auch über präventive Maßnahmen spekulieren, hier müsste dann ein beliebiges Polizeirecht geöffnet werden und der Part "Durchsuchen von Sachen" gelesen werden.






(m.E. muss nicht jeder Post mit einer Quelle belegt sein)
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::

Seien Sie und der TE sich aber gewiss, dass der Polizist in obigem Fall durchaus die Kamera "durchsuchen" durfte.


Ich bin mir nur in diesem speziellen Fall sicher, da der Betroffene hier seine Einwilligung auf eine einfache Anfrage hin gegeben hat.

Haette er das nicht, wuesste ich nicht, wie ein Polizist eine Durchsuchung des Handys haette begruenden koennen. Fotographieren an sich ist nicht verboten und macht aus dem Fotographen auch nicht automatisch einen Verdaechtigen.

Zitat:
So wie der Sachverhalt sich liest, gehe ich von repressivem Einschreiten aus; jedoch könnte man auch über präventive Maßnahmen spekulieren, hier müsste dann ein beliebiges Polizeirecht geöffnet werden und der Part "Durchsuchen von Sachen" gelesen werden


Geschockt
Ich hoffe instaendig, dass du kein Polizist bist...
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ich habe also generell davon auszugehen,
Wächter hat folgendes geschrieben::
der Polizist in obigem Fall durchaus die Kamera "durchsuchen" durfte.

Fragezeichen?
Da interessiert mich nun auch, aus welchem Grund? Ich bin nicht Subjekt des Polizisten.

Es sei denn,das es so war:
Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Wenn sie ihre Kamera freiwillig aushändigen, damit die Polizisten nach Bildern gucken, dürfen sie es auch


Ruzd hat folgendes geschrieben::
Ich habe am Bahnhof von einem mit Graffiti besprühtem Zug Fotos gemacht, dabei hat mich ein Mitarbeiter der Bahn gesehen.

Der TE hat also eine "graffitierten" Zug fotografiert Das berechtigt die Polizei dann zur Durchsuchung der Kamera?Geschockt

mano
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich darf der TE Fotos von Graffiti machen. Das ist keine Straftat.

Jedoch kann jemand der sich "auffällig" benimmt, durchaus in den Verdacht einer Straftat geraten. (303II StGB).

Der Polizist hat vor Ort die Person überprüft und die Kamerabilder. Das darf er nach §§ 102,103 StPO; er kann die Person auch befragen (163 StPO) Identität festellen (163b StPO) oder Fahndungmäßig überprüfen (98c STPO).

Gggfls käme auch ein präventives Einschreiten in Betracht - ich sehe das nach dem Sachverhalt jedoch nicht; drum begründe ich das auch nicht.


Nach dem Durchsuchen der Kamera hat sich kein Straftatverdacht erhärtet. Und das war´s - kein Verfahren, keine weiteren Maßnahmen, keine Verhaftung, keine Anklage.

Für das strafrechtliche Einschreiten genügt ein einfacher Anfangsverdacht (152II, 163 StPO). Für einige Maßnahmen, benötigt man einen "größeren" Verdacht - vergl. z.B. 112 StPO.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tatverdacht



Selbstverständlich müssen die Zuständigkeiten, Formvorschriften, Verhältnismäßigkeit beachtet sein.
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