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V vermietet an M mitte des Jahres und legt nun BKA vor.
In dieser werden auch Kosten angegeben (Wartung der Heizungsanlage, sowie Schornsteinfeger), die weit vor Unterzeichnung des Vertrages bzw. Einzug entstanden sind.
wenn der schornsteinfeger einmal im jahr kommt, dann haben alle mieter in diesem jahr auch anteilig dessen kosten zu tragen (natürlich!, was auch sonst).
ob er die rechnung nun vor oder nach einzug geschrieben hat, ist vollkommen wurst.
voraussetzung ist natürlich, dass sie nicht das vorjahr betreffen ...
natürlich hat der mieter diese kosten aber auch nur zeitanteilig zu tragen (vom sonstigen umlageschlüssel mal abgesehen). _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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