Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Medikamente
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Medikamente

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
naomi_39
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 23:03    Titel: Medikamente Antworten mit Zitat

nabend, ich habe eine Frage die mich heute schon den ganzen Tag beschäftigt:

Ich habe letzte Woche einen Herzinfarkt erlitten, einen Stent erhalten und bin heute entlassen worden. Muss nun Morgen zu Arzt um mir meine Medikamente zu holen. Ich muss die Medis auch mitnehmen zur Rehakur…die Rezeptgebühr wird 23,50 € betragen die ich aber nicht habe, denn meine letzten 20,00 € müssen für meine Tochter und mich reichen bis Monatsende. Befreit von der Zuzahlung bin ich nicht, weiß nicht, wann ich das letzte Mal krank war und außerdem hatte mich diese Sache unvorbereitet getroffen.

Da ich sehr wenig Lohn erhalte, bekomme ich einen monatlichen Aufstockungsbetrag vom Amt. Meine Frage ist nun: Wird meine Bitte um zusätzliche Unterstützung morgen beim Amt Gehör finden oder kann ich mir den Gang sparen und wenn dem so sein sollte hat dann Jemand einen Tipp für mich, wie ich diese Situation meistern kann? Bitte keine erhobenen Finger mit Sprüchen wie: Das hätte man aber vorher sparen können oder so, ich will nicht jammern, aber ich bin in den letzten Monaten genug beutelt worden…Für Tipps bin ich aber sehr offen. Vielen Dank schon mal vorab…
[/b]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rainer Zufall
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst einmal gute Bessereung!

Vor dem Weg zum Amt würde ich einen Abstecher zur Krankenkasse empfehlen. Sofern es sich bei der "Aufstockung" um Leistungen nach dem SGB II handelt, liegt die persönliche Belastungsgrenze bei ca. 85 €/Kalenderjahr; diese werden unter Anrechnung der Zuzahlungen (Krankenhaus/Reha 10 €/Tag, Medikamente) schnell erreicht. Von weiteren Zuzahlungen, die über der Belastungsgrenze liegen, werden Sie befreit.

Gruß aus Bielefeld
rz
_________________
Als Dädalos sein Labyrinth erbaute, ahnte er nicht, daß er das Modell für die Sozialgesetzgebung schuf. (Wolfram Weidner)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
compi57
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 271

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

... der Tipp mit der Krankenkasse ist richtig, aber so wie geschildert wird er nichts nutzen, da der Betrag noch nicht erreicht sein wird (ist aber für die Zukunft wichtig, also auf alle Fälle zur Krankenkasse, mit der Erkankung wird die Grenze dieses Jahr schnell erreicht, besonders wo die Zuzahlung zur Reha noch ansteht....).

Ansonsten: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in Härtefällen ein Darlehen zu erhalten, ist aber immer auch ein bisschen Auslegungssache des Amtes. Einfach mal versuchen...

Gruß C.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
naomi_39
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten...

bin dann doch nicht beim Amt gewesen, hatte nicht die Kraft dazu. Habe mich dann dazu durchgerungen einen Freund zu fragen...ist mir zwar nicht leicht gefallen, aber ich hatte keine Wahl. Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Winnie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 15:45    Titel: Medikamente Antworten mit Zitat

Es gibt eine Internet Apotheke, deren Namen ich hier nicht nennen darf, da bezahlst Du nur die Hälfte der Zuzahlung. Wenn zwei Medikamente bestellt werden, entfallen auch noch die Versandkosten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.