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Mieter reden Haus bei Besichtigung schlecht

 
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Fragensteller_2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 23:34    Titel: Mieter reden Haus bei Besichtigung schlecht Antworten mit Zitat

Hallo,

die Mieter haben einen Mietaufhebungsvertrag unterschrieben.
Der Makler war jetzt schon 2x mit Kunden durch das Haus gegangen, dabei wurde ein richtiger Zirkus veranstaltet und das Haus schlecht geredet wo es nur ging. Was kann man dagegen machen? Nach dem 1. Mal wurden sie darauf hingewiesen das sie ruhig sein sollen, der Makler redet.
Vorher war das Haus super als die Mieter es kaufen wollten, jetzt wo sie keine Finanzierung bekommen ist alles schlecht.

Auch wurde bei einem Rundgang eine feuchte Stelle angesprochen von der der Vermieter nichts wußte, wie sieht es da aus? Es kann ja sein das es schon schlimmer wurde weil die Mieter nichts früher gesagt hatten.

Auch sind insgesamt über 2 Mieten überfällig, mal wurde gar nicht gezahlt, ein anderes mal nur die halbe Miete, dann keine Nebenkosten usw. usf.

Wie kann man da am besten mit den Mietern kommunizieren?
Schadenersatzandrohung? Wenn ja, welche Paragraphen. Mit der feuchten Stelle müßte man auch was schreiben und halt wegen dem Rückstand von über 2 Mieten.

Danke
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann man von Mängeln sprechen wenn keine da sind?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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ak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 10:12    Titel: Das gehört eher ins ... Antworten mit Zitat

Salut

...Mietrechtsforum
Fragensteller_2008 hat folgendes geschrieben::
Wie kann man da am besten mit den Mietern kommunizieren?
Wie man's am besten kann. Zur Auswahl stehen unter anderem: Brieflich, mündlich, e-mail, Anwalt, Klageerhebung, ...
Fragensteller_2008 hat folgendes geschrieben::
Schadenersatzandrohung?
Mit Drohungen arbeitet z.b. die organisierte Kriminalität. Wir empfehlen, zunächst den Schaden, den man ersetzt haben will, zu beziffern. Dazu gehört, daß er auch eingetreten sein und nicht nur befürchtet werden muß.
Fragensteller_2008 hat folgendes geschrieben::
... Mit der feuchten Stelle müßte man auch was schreiben und halt wegen dem Rückstand von über 2 Mieten.
Mietrückstände von mehr als zwei Monatsmietzinsraten berechtigen zur fristlosen Kündigung. Es mag sein, daß eine berechtigte Mietminderung (wegen angezeigten Mangels der Mietsache) berücksichtigt werden muß.
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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