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Verfasst am: 24.03.09, 23:59 Titel: erhaltene Ware wurde nicht bezahlt
ich habe von Deutschland bei einem Skiflohmarkt online Skischuhe verkauft und versendet, der Erhalt und der gute Zustand der Ware wurde mir per email bestätigt, die Überweisung angekündigt. Diese erfolgt nun nach mehrmaligen email Aufforderungen mit 2 Mahnungen nicht. Antworten auf die emails erhalte ich auch nicht mehr. Jetzt werde ich noch per Postweg mahnen, was kann ich mehr tun, wie ist die Rechtslage?
danke für Rückmeldungen
Ab Schritt 2 einschließlich trägt die Gegenseite die Kosten (Risiko: die Gegenseite ist pleite). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Sie können nichts mehr machen und alles gemachte ist auch ausreichend!
Einen Mahnbescheid können Sie nur beantragen wenn die Leistung bereits erbracht worden istund demnach müssen Sie den Zufgang in der Regel beweisen.
Auch einen Anwalt würden Sie nicht benötigen um einen Mahnbescheid zu beantragen, sondern einen Mahnbescheid darf jeder Bürger vollkommen unabhängig vom Streitwert beantragen. Diesbezügich ist die Auskunft des Vorredners falsch.
Sie dürfen den Artikel nun selbstverständlich wieder (nochmals) verkaufen.
Eine Klage oder den Mahnbescheid könnten Sie auch selbst ohne Anwalt einreichen und der Mahnbescheid steht ohnehin der Klage gleich, demgemäß ist die Auskunft des Vorredners ohnehin irreführend und vollkommen falsch.
Sie können nichts mehr machen und alles gemachte ist auch ausreichend!
Ausreichend? Ware verschickt, kein Geld bekommen. Warum sollte man nichts mehr machen können?
mindamino hat folgendes geschrieben::
Einen Mahnbescheid können Sie nur beantragen wenn die Leistung bereits erbracht worden istund demnach müssen Sie den Zufgang in der Regel beweisen.
Leistung ist erbracht, Empfang der Ware wurde bestätigt.
mindamino hat folgendes geschrieben::
Auch einen Anwalt würden Sie nicht benötigen um einen Mahnbescheid zu beantragen, sondern einen Mahnbescheid darf jeder Bürger vollkommen unabhängig vom Streitwert beantragen. Diesbezügich ist die Auskunft des Vorredners falsch.
Der Vorredner hat nicht davon gesprochen, dass für einen MB ein Anwalt nötig ist.
mindamino hat folgendes geschrieben::
Sie dürfen den Artikel nun selbstverständlich wieder (nochmals) verkaufen.
Wie soll das gehen, wenn der Artikel bereits verschickt ist? _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Und selbst wenn der Artikel noch nicht verschickt worden wäre, dürfte er ihn nicht ohne weiteres weiter verkaufen, denn auch der Verkäufer hat eine Pflicht aus dem Kaufvertrag zu erfüllen.
Eine "Mahnung per Postweg" hat wohl wenig Aussicht auf Erfolg, ein Mahnbescheid schon eher.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.03.09, 21:55 Titel:
mindamino hat folgendes geschrieben::
der Mahnbescheid steht ohnehin der Klage gleich,
Wie meinen?
mindamino hat folgendes geschrieben::
demgemäß ist die Auskunft des Vorredners ohnehin irreführend und vollkommen falsch.
Mein Buddha, wie kann man nur aus purer Verbohrtheit so viel Unfug verzapfen, nur weil einem ein Forumsschreiber nicht paßt? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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