Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Enterben wegen sittenwidrigen Verhaltens?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Enterben wegen sittenwidrigen Verhaltens?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Wanda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 90
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 08:24    Titel: Enterben wegen sittenwidrigen Verhaltens? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe einiges über das so genannte sittenwidrige Verhalten gehört, aber wie wäre die Rechtslage in folgendem Beispiel:

Bei der Beerdigungsfeier des Vaters gibt es Streit. Der Sohn bricht den Kontakt zur Restfamilie, zu seiner Mutter und seiner Schwester, ab. Kurze Zeit später erhält die Mutter vom Sohn einen Brief, der eine Kontaktsperre ausdrückt. Wie heißt das: Kontaktverbot oder so ähnlich?
Die Mutter liest der Tochter diesen Brief am Telefon vor und die Tochter erinnert sich nach über 20 Jahren an dieses Ereignis, als wäre es gestern gewesen.
Die Mutter hat den Brief irgendwann entsorgt, so dass der direkte Beweis fehlt.

Sollte die Mutter sterben, steht dem Sohn dann trotzdem ein Pflichtteil zu?

Liebe Grüße
Wanda
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 09:45    Titel: Re: Enterben wegen sittenwidrigen Verhaltens? Antworten mit Zitat

Wanda hat folgendes geschrieben::
Sollte die Mutter sterben, steht dem Sohn dann trotzdem ein Pflichtteil zu?

Ja, wenn die Mutter dem Sohn den Pflichtteil nicht durch Testament wirksam entzogen hat. Die Mutter könnte dem Sohn den Pflichtteil aber nur wirksam entziehen, wenn eine der Vorausetzungen des § 2333 BGB vorliegt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.