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Verfasst am: 25.03.09, 08:24 Titel: Enterben wegen sittenwidrigen Verhaltens?
Hallo,
ich habe einiges über das so genannte sittenwidrige Verhalten gehört, aber wie wäre die Rechtslage in folgendem Beispiel:
Bei der Beerdigungsfeier des Vaters gibt es Streit. Der Sohn bricht den Kontakt zur Restfamilie, zu seiner Mutter und seiner Schwester, ab. Kurze Zeit später erhält die Mutter vom Sohn einen Brief, der eine Kontaktsperre ausdrückt. Wie heißt das: Kontaktverbot oder so ähnlich?
Die Mutter liest der Tochter diesen Brief am Telefon vor und die Tochter erinnert sich nach über 20 Jahren an dieses Ereignis, als wäre es gestern gewesen.
Die Mutter hat den Brief irgendwann entsorgt, so dass der direkte Beweis fehlt.
Sollte die Mutter sterben, steht dem Sohn dann trotzdem ein Pflichtteil zu?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 25.03.09, 09:45 Titel: Re: Enterben wegen sittenwidrigen Verhaltens?
Wanda hat folgendes geschrieben::
Sollte die Mutter sterben, steht dem Sohn dann trotzdem ein Pflichtteil zu?
Ja, wenn die Mutter dem Sohn den Pflichtteil nicht durch Testament wirksam entzogen hat. Die Mutter könnte dem Sohn den Pflichtteil aber nur wirksam entziehen, wenn eine der Vorausetzungen des § 2333 BGB vorliegt.
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