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Verfasst am: 25.03.09, 08:45 Titel: Rücknahme eines defekten Tv-Gerät!
Hallo,
A. hat bei Firma B. ein TV-Gerät über das Internet gekauft.
Nach 3 Wochen geht das TV-Gerät kaputt und A. teilt das auch B. mit.
B. sagt, er nimmt das Gerät nicht zurück, sondern das Gerät wird vom Hersteller abgeholt und repariert.
Muss A. es hinnehmen, das das TV-Gerät in Reparatur geht, oder kann A. auf ein Neugerät oder Wandlung des Vertrages bestehen, in dem er das defekte Gerät einfach an den Händler zurückschickt. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Tag EW,
es gilt der Vorrang der Nachbesserung. Das kann B auch durch Dritte machen lassen.
B muss alle Kosten selbst tragen.
A kann Nutzungsausfall verlangen nach § 280 I BGB, bei verzögerter Nachbesserung und Mahnung dann nach §§ 280, 286 BGB als Verzugsschaden.
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