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Rücknahme eines defekten Tv-Gerät!

 
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Autor Nachricht
Energiewelle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 08:45    Titel: Rücknahme eines defekten Tv-Gerät! Antworten mit Zitat

Hallo,

A. hat bei Firma B. ein TV-Gerät über das Internet gekauft.
Nach 3 Wochen geht das TV-Gerät kaputt und A. teilt das auch B. mit.
B. sagt, er nimmt das Gerät nicht zurück, sondern das Gerät wird vom Hersteller abgeholt und repariert.
Muss A. es hinnehmen, das das TV-Gerät in Reparatur geht, oder kann A. auf ein Neugerät oder Wandlung des Vertrages bestehen, in dem er das defekte Gerät einfach an den Händler zurückschickt. Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Viele Grüße,

Daniel
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Tag EW,
es gilt der Vorrang der Nachbesserung. Das kann B auch durch Dritte machen lassen.
B muss alle Kosten selbst tragen.
A kann Nutzungsausfall verlangen nach § 280 I BGB, bei verzögerter Nachbesserung und Mahnung dann nach §§ 280, 286 BGB als Verzugsschaden.
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